Selber freisprechen

Delikte von Firmen sollen künftig im neuen zentralen Wettbewerbsregister gespeichert werden. Die Unternehmen können dann für öffentliche Vergabeverfahren gesperrt werden. Betroffene Firmen haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Löschung zu stellen. Dafür müssen sie eine „Selbstreinigung“ nachweisen. Dazu müsse „das Unternehmen geeignete Gutachten oder andere Unterlagen zur Bewertung vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen vorlegen“, heißt es aus dem Bundeskartellamt.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Selber freisprechen", UZ vom 11. Dezember 2020



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit