Delikte von Firmen sollen künftig im neuen zentralen Wettbewerbsregister gespeichert werden. Die Unternehmen können dann für öffentliche Vergabeverfahren gesperrt werden. Betroffene Firmen haben aber die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige Löschung zu stellen. Dafür müssen sie eine „Selbstreinigung“ nachweisen. Dazu müsse „das Unternehmen geeignete Gutachten oder andere Unterlagen zur Bewertung vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen vorlegen“, heißt es aus dem Bundeskartellamt.
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