Der „Leitfaden zum Umgang mit Sexismus und sexistischer Gewalt in der LINKEN“ wird diskutiert. Er wurde auf Antrag des Parteivorstandes in die Debatte eingebracht. Kern des Antrags ist die Einrichtung von sogenannten „Vertrauensgruppen“, an die sich Betroffene von Sexismus wenden können sollen. „Sexistische Gewalt“ wird in diesem Leitfaden sehr breit ausgelegt: von sexueller Nötigung durch Abgeordnete, bis hin zu Männern, die viel Redeanteil haben, aber keine Protokolle schreiben.
Wer zukünftig des Sexismus beschuldigt wird, soll von den „Vertrauensgruppen“ vorgeladen und mit dem Leid der Betroffenen konfrontiert werden. Verteidigungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen, stattdessen sollen die Schilderungen der betroffenen Person im Mittelpunkt stehen. Unter Umgehung von üblichen Schiedsverfahren und Satzungsregelungen, wird den Beschuldigten lediglich die Möglichkeit eingeräumt, „Verantwortung für das Geschehene zu übernehmen“. Einen Anspruch auf Aufklärung haben sie nicht. „Grenzverletzungen sind subjektiv. In der Regel kann es nicht darum gehen, die Objektivität eines subjektiv geschilderten Tatzusammenhangs zu ermitteln.“ Deshalb ergebe auch die „Unschuldsvermutung keinen Sinn“. In der Fußnote heißt es deshalb treffend: „Die Feministische Kommission konnte sich auf keinen festen Begriff einigen. Die Begriffe beschuldigte Person, gewaltausübende Person und Täter werden deshalb in diesem Leitfaden synonym füreinander verwendet.“
Wenn die beschuldigte Person sich kooperativ zeigt, soll eine „erneute Integration in die Struktur“ möglich sein. Wenn nicht, droht der Leitfaden mit „weitreichenden Maßnahmen“, die noch in der Satzung verankert werden sollen. Kritiker fürchten, dass mit dem schwammigen Sexismus-Vorwurf und der Umgehung von Prinzipien der Schiedsgerichtsbarkeit, unbequeme Parteimitglieder zum Schweigen gebracht werden sollen.