Erledigt!

Große Erleichterung: „Wir haben diesen Block in unter einer Stunde erledigt“, so der Leiter der Antragskommission nach dem Ende der Nahost-Debatte. Ein Antrag, der forderte, künftig nicht mehr die IHRA-Definition für Antisemitismus innerhalb der „Linken“ zu verwenden, wurde an den Parteivorstand verwiesen. Eine Entscheidung darüber, ob sich „Die Linke“ künftig auf die „Jerusalemer Erklärung“ berufen will, wurde nicht getroffen.

Die Jerusalemer Erklärung wendet sich gegen die Vereinnahmung des Antisemitismusbegriffs. „Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus reagiert auf die ‚IHRA-Definition‘, die 2016 von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen wurde. Da die IHRA-Definition in wichtigen Punkten unklar und für unterschiedlichste Interpretationen offen ist, hat sie Irritationen ausgelöst und zu Kontroversen geführt, die den Kampf gegen Antisemitismus geschwächt haben“, so die Verfasser der Erklärung in der Präambel. In der Erklärung werden Äußerungen und Behauptungen im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt festgehalten, die klar antisemitisch sind – und solche, die es eben nicht sind.

Die Erklärung im Wortlaut:

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