Wie der Öffentliche Dienst zerlegt und die Beschäftigten geschwächt wurden

Schwieriger Arbeitskampf

Von Philipp Kissel

Mehr als 400 000 Beschäftigte beteiligten sich am Streik. Busse und Bahnen blieben in den Depots, der Müll wurde nicht abgeholt, 50 Millionen Briefe und Pakete nicht ausgeliefert, Schwimmbäder und Kindergärten waren geschlossen. Auch das Personal in Ämtern, Krankenhäusern, Flughäfen und Autobahnmeistereien beteiligte sich am Streik. Wahrscheinlich sind jetzt viele Leser verwirrt. Um welchen Streik geht es? Habe ich etwas nicht mitbekommen? Was ist da los? Manche werden denken: Das ist ja toll! Und andere werden sich erinnern: Die Rede ist nicht vom Jahr 2017, sondern vom Jahr 1992. So lange liegt der letzte große Streik im öffentlichen Dienst zurück.

Und tatsächlich scheint es wie aus einer anderen Zeit. Wer weiß heute noch genau, um welche Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst es eigentlich gerade geht? Die der Länder, des Bundes oder der Kommunen? Die Busfahrer oder die Straßenbahnfahrer? Und was haben jetzt die am Flughafen damit zu tun?

In den vergangenen 25 Jahren wurde eine Zersplitterung des öffentlichen Dienstes durchgesetzt, um die Löhne zu senken, Personal abzubauen und die „Effizienz“ zu steigern, also den Arbeitsdruck zu erhöhen. Krankenpfleger, Busfahrer, Kindergärtner und Verwaltungsangestellte spüren es an ihren eigenen Knochen und Köpfen.

Parallel zur Planung und Durchsetzung der Hartz-Gesetze wurde die Axt an den öffentlichen Dienst gelegt. Der Durchbruch gelang 2002/2003 mit der Abschaffung des Bundesangestellten-Tarifs (BAT) und der Einführung des TVÖD. Wichtiger Punkt dabei: Die Trennung nach Bund und Kommune auf der einen und Bundesländer auf der anderen Seite. Aus der Tarifgemeinschaft der Länder stieg 2003 dann auch noch das rot-rot regierte Berlin aus, mit der Folge einer drastischen Lohnsenkung im Öffentlichen Dienst. Diesem Vorbild folgte 2004 die hessische CDU-Regierung.

Privatisierung und Zerklüftung der Tarifverträge dienen der Lohnsenkung. Nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung bestehen dadurch Lohnunterschiede von bis zu 50 Prozent für die gleiche Tätigkeit. Zudem werden die Verhandlungen getrennt geführt, das Ergebnis ist wie beabsichtigt die Schwächung der Kampfkraft der Beschäftigten. Es folgten niedrige Abschlüsse mit langen Laufzeiten, die häufig dennoch von Arbeitgebern und ver.di als Erfolg verkauft wurden.

Der Öffentliche Dienst (ÖD) hat „Vorbildcharakter“, allerdings ganz und gar nicht im Sinne der Beschäftigten. Von diesen im Öffentlichen Dienst Beschäftigten gibt es noch über 4 Millionen, die nach Privatisierung und Entlassung übrig geblieben sind. Damit ist der Öffentliche Dienst immer noch der größte Arbeitgeber im Lande, 13 Prozent der abhängig Beschäftigten arbeiten dort. Sie stellen aber keine einheitliche Kraft dar.

An ihnen wurde und wird die Agenda 2010 durchexerziert. Der Anteil der Teilzeit verdoppelte sich laut einer Studie des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) in zwei Jahrzehnten von 16 auf 32 Prozent und liegt über dem der Gesamtwirtschaft (ca. 26 Prozent). Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist seit Mitte der 2000er Jahre von etwa 10 auf 15 Prozent gestiegen und liegt auch deutlich über dem der Gesamtwirtschaft mit 9 bis 10 Prozent. Beschäftigte des ÖD sind häufiger auf Nebenjobs angewiesen als Beschäftigte der Privatwirtschaft. 2010 mussten mehr als 130 000 Angestellte des ÖD ergänzend Hartz IV beantragen, weil ihr Lohn unter dem Sozialhilfesatz lag. Allein in Frankfurt/Main gab es 2014 mehrere hundert Aufstocker. In der Länder-Tarifrunde von 2015 handelte ver.di eine Sozialkomponente von 75 Euro aus, um die die Gehälter mindestens stiegen. Dennoch ist wegen der langen Laufzeit von zwei Jahren nur dank der niedrigen Inflationsrate für einige Beschäftigte ein kleines Plus herausgekommen. In der aktuellen Runde wurde auch eine Sockelforderung aufgestellt, deren Höhe aber nicht verraten wurde. Sie dürfte schnell unter den Tisch fallen.

Wie ging die Geschichte 1992 aus? Am 7. Mai einigten sich verdis Vorgängergewerkschaft ÖTV und die Arbeitgeber auf die Höhe des vorher abgelehnten Schlichterspruchs. Die Gewerkschaftsführung beendete den Streik daraufhin sofort. Die Basis war aber damit nicht einverstanden. Nur 44,1 statt der zu dieser Zeit noch erforderlichen 50 Prozent stimmten für den Abschluss. Die ÖTV-Führung unter Monika Wulf-Mathies geriet unter Druck, setzte sich jedoch über das Votum der Basis hinweg. Ein Baustein für Enttäuschung, Frustration und Austritte.

Der Organisationsgrad von ver.di bei den Angestellten der Länder ist heute relativ schwach. Nötig wäre es, zu einem gemeinsamen Kampf aller Bereiche des ÖD zurückzufinden. Das fordern auch viele ver.di-Kollegen, die ihre Zersplitterung als Schwäche erleben. Die Ausgangslage ist auf der einen Seite gut: Die Staatskassen sind gefüllt. Auf der anderen Seite ist sie schlecht: Es stehen Bundestagswahlen an. Es ist davon auszugehen, dass sich bei der ver.di-Führung viele die SPD- und Grünen-Landesregierungen nicht als Gegner von Lohnerhöhungen erscheinen lassen wollen und einem Arbeitskampf deshalb erneut aus dem Weg gehen.

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"Schwieriger Arbeitskampf", UZ vom 27. Januar 2017



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