Am vergangenen Samstag haben etwa 100 Menschen am Betriebsgelände des Tönnies-Konzerns in Rheda-Wiedenbrück demonstriert. Sie protestierten gegen Schlacht- und Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Die Hauptzufahrt zum Werksgelände wurde blockiert, einige Aktivisten besetzten das Dach des Betriebs. Aufgerufen hatte das Bündnis „Gemeinsam gegen die Tierindustrie“.
„Die Politik“ zeigt sich aktuell empört über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den deutschen Schlachthöfen. Der Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat im Bundestag angekündigt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten soll. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte gar in einer Videobotschaft unter dem Eindruck des Corona-Ausbruchs bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück „Agrar-Ökologie statt Agrar-Kapitalismus“.
Die Lebens- und Arbeitsbedingungen sind allerdings Ergebnisse einer gewollten Politik. Die von Schröder angekündigte Schaffung des Niedriglohnsektors war gewollt, um die deutsche Exportwalze in Bewegung zu setzen. Und sie hat funktioniert, auch in der Fleischindustrie.
Ebenso ist die katastrophale Unterbringung der Werkvertragsarbeiter bei Tönnies und anderen ebenso politisch gewollt und von den herrschenden Parteien rechtlich abgesichert und in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben. Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A4.4“ legitimieren diese menschenverachtenden Unterkünfte: „Bei Unterbringung von mehr als sechs bis maximal acht Bewohnern müssen auf den Schlafbereich mindestens 6,75 Quadratmeter pro Bewohner bei einer anteiligen Nutzfläche von mindestens 8,75 Quadratmeter pro Bewohner entfallen“, heißt es in der Verordnung. Und: „Es dürfen nicht mehr als vier Betten in einem Schlafbereich aus Raumzellen aufgestellt werden“ sowie „In Gebäuden dürfen maximal acht Betten in einem Raum aufgestellt werden. Bei Etagenbetten dürfen nicht mehr als zwei Betten übereinanderstehen.“
Immerhin müssen in den Schlafbereichen für jeden Bewohner ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, mindestens eine Sitzgelegenheit und in angemessener Größe eine Tischfläche sowie ein verschließbarer Schrank für Wäsche, Bekleidung oder persönliche Gegenstände vorhanden sein. Für diese rechtlich einwandfreie Unterkunft wird den Kolleginnen und Kollegen etwa 200 Euro pro Bett und Monat abgepresst. Auch das ist juristisch einwandfrei und wahrlich nicht neu.
2014 wurde ein Tarifvertrag für die Fleischindustrie für verbindlich erklärt, der Standards zu Bezahlung und Arbeitsschutz beinhaltete. Die Überprüfungen bei den Arbeitgebern durch die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ halbierten sich allerdings in den Jahren 2015 bis 2017, obwohl permanent Verstöße festgestellt wurden. In dem Vertrag wurde ebenfalls ein Verhaltenskodex beschlossen, in dem sich die Branche verpflichtet hatte, „sich für eine angemessene Unterbringung der Beschäftigten einzusetzen“.
Die „großen“ Parteien der Bundesrepublik und der EU haben in Gesetze gießen lassen, was sie für eine angemessene Unterbringung unserer osteuropäischen Kolleginnen und Kollegen in der deutschen Fleischindustrie halten.