Der Sächsische Landtag beschloss auf Antrag der CDU/SPD-Landesregierung im Zuge der Novellierung des Haushaltsbegleitgesetzes eine Änderung des Landes-Umweltinformationsgesetzes. Mit ihr wurde der Landesrechnungshof aus dem Kreis der auskunftspflichtigen Stellen nach dem Umweltinformationsgesetz herausgenommen.
Den Grund für diese Gesetzesänderung sieht die Umweltorganisation „Greenpeace“ in einem Antrag, den sie 2017 an die sächsische Landesregierung stellte. Die Umweltschützer forderten die Herausgabe eines Sondergutachtens des sächsischen Rechnungshofes, in dem es um Sicherheitsleistungen im Bergrecht geht. „Greenpeace“ wollte dem Verdacht nachgehen, dass mit dem Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall erhebliche finanzielle Risiken auf die öffentliche Hand abgewälzt worden sind. Ungeklärt ist, ob der neue Eigner, der Energiekonzern LEAG, wirtschaftlich solide genug ist, um die sogenannten Ewigkeitskosten der Kohleförderung zu tragen, zum Beispiel für die Rekultivierung zerstörter Landschaften.