Schweigen in der Grube

Der Sächsische Landtag beschloss auf Antrag der CDU/SPD-Landesregierung im Zuge der Novellierung des Haushaltsbegleitgesetzes eine Änderung des Landes-Umweltinformationsgesetzes. Mit ihr wurde der Landesrechnungshof aus dem Kreis der auskunftspflichtigen Stellen nach dem Umweltinformationsgesetz herausgenommen.

Den Grund für diese Gesetzesänderung sieht die Umweltorganisation „Greenpeace“ in einem Antrag, den sie 2017 an die sächsische Landesregierung stellte. Die Umweltschützer forderten die Herausgabe eines Sondergutachtens des sächsischen Rechnungshofes, in dem es um Sicherheitsleistungen im Bergrecht geht. „Greenpeace“ wollte dem Verdacht nachgehen, dass mit dem Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall erhebliche finanzielle Risiken auf die öffentliche Hand abgewälzt worden sind. Ungeklärt ist, ob der neue Eigner, der Energiekonzern LEAG, wirtschaftlich solide genug ist, um die sogenannten Ewigkeitskosten der Kohleförderung zu tragen, zum Beispiel für die Rekultivierung zerstörter Landschaften.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Schweigen in der Grube", UZ vom 15. März 2019



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flagge.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit