Öffentliche Investitionen sind finanzierbar

Schuldenbremse weg

Von Frank Schumann

Die Schuldenbremse, von CDU und SPD 2010 ins Grundgesetz hineingeschrieben, war von Anfang an als Abwehr berechtigter Ansprüche der Bevölkerungsmehrheit konstruiert. Sie basiert auf einem ökonomischen Denken, das neoliberalistisch ist und von der Annahme ausgeht, dass das wirtschaftliche Handeln ohne Krisen stattfindet. Die Annahme ist, dass das Wirtschaftssystem stabil ist und in der Tendenz keiner steuerpolitischen Intervention bedarf. Die Krisen der vergangenen Jahre haben überdeutlich gezeigt, dass diese Sichtweise falsch ist. Die Geldpolitik ist im Ernstfall überfordert, es bedarf zusätzlicher Eingriffe der Steuerpolitik, um wieder Stabilität herzustellen. Die Schuldenbremse erschwert dies erheblich und ist damit ein Krisenbeschleuniger. Sie ist folglich nicht notwendig und richtig, sondern überflüssig und falsch. Ihre Abschaffung wäre eine sinnvolle wirtschaftspolitische Forderung, die die DKP folgerichtig stellt.

Unverheiratete zahlen für jeden Euro über 54 000 Euro Jahreseinkommen den höchsten Steuersatz von 42 Prozent, Verheiratete zahlen ab 104 000 Euro. Dieser muss nicht auf das gesamte Einkommen gezahlt werden, sondern nur auf die Summe, die den Grenzbetrag übersteigt. Wer ein zu versteuerndes Einkommen von 56 000 Euro hat, muss also nur auf rund 2000 Euro den höchsten Steuersatz zahlen. In den 80er Jahren lag der Steuersatz noch bei 56 Prozent, dann wurde er mehrmals abgesenkt auf den historischen Tiefstand. Der Grenzbetrag selbst muss angehoben werden und der Steuersatz wieder auf 53 Prozent erhöht werden, um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten.

In Deutschland gab es die Vermögensteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wurde, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden war. Die Vermögensteuer wurde zuletzt 1996 erhoben, in jenem Jahr hatte sie ein Steueraufkommen von etwa 9 Milliarden DM generiert. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Vermögensteuer mit Wirkung ab 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist. Die DKP fordert, dass dieses Gesetz wieder angewandt wird, für Vermögen über 1 Million Euro jährlich sollten 2 Prozent Steuer erhoben werden.

Das Steuerrecht und die Steuerrechtsprechung gehören zum umfangreichsten und undurchsichtigsten Bereich des staatlichen und wirtschaftlichen Handelns, die Ausnahmeregeln und Schlupflöcher sind ein Tummelfeld für Spekulanten und Zocker, sie bevorzugen die Konzerne und die Bestverdiener, der Sport „Steuerflucht“ muss energisch bekämpft werden.

Die Forderungen der DKP: Öffentliche Investitionen, damit verbunden Hunderttausende neuer Arbeitsplätze, die Aufstockung sozialer Leistungen sind finanzierbar. Die Verringerung des Rüstungsetats und die Neuausrichtung der Steuerpolitik sind die Hebel, um die Kluft zwischen Arm und Reich zu verringern und den enormen Verschleiß der öffentlichen Infrastruktur zu stoppen.

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"Schuldenbremse weg", UZ vom 18. August 2017



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