Ferienjobs –
Die gesetzliche Lage
Ferienjobs gibt es in allen erdenklichen Branchen, und dabei gibt es durchaus auch gefährliche Arbeiten. Die sind aber für Kinder und Jugendliche tabu. Den Rahmen des Erlaubten regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz:
• Ferienjobs – das müssen leichte Tätigkeiten sein. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten. Auch mit Gefahrenstoffen hantieren oder Akkordarbeiten ist untersagt.
• Alter: Bis einschließlich dem 14. Lebensjahr ist arbeiten eigentlich verboten. Aber: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder ab 13 Jahre bis zu zwei, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
• Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Und für die gibt es beim Jobben in den Ferien weniger Einschränkungen. Allerdings dürfen Schulpflichtige nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben, denn die sind in erster Linie zur Erholung da.
• Die Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche darf nicht überschritten werden, auch nicht der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler, die bereits 16 Jahre alt sind. Sie dürfen z. B. in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, allerdings nicht an Wochenenden. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, Sportveranstaltungen zum Beispiel.
• Ebenso im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind die Ruhepausen von unter 18-Jährigen. Wer viereinhalb bis sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Bei mehr als sechs Stunden sind es 60 Minuten.
Die Bezahlung
Mit dem Mindestlohngesetz haben Ferienjobberinnen und Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 9,19 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 48 Stunden im Monat gearbeitet werden.
Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz nicht.
Der Arbeitsvertrag
Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln.
Quelle: DGB-Jugend
Die Schule ist aus, die Sonne scheint und trotzdem muss weitergeackert werden. Viele Schülerinnen und Schüler zwingt die Geldnot dazu, in den Ferien Ladenregale einzuräumen, zu kellnern oder ähnliches. Was der Arbeitgeber gerne vergisst: Auch bei Ferienjobs gibt es gesetzliche Regelungen. So dürfen Jugendliche unter 18 zum Beispiel nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten und haben ab 6 Stunden Anspruch auf 60 Minuten Pause. Für sogenannte geringfügig Beschäftigte, die oft auch als „450-Euro-Jobber“ bezeichnet werden, gilt sogar der geltende Tarifvertrag. Doch wer kümmert sich um die Einhaltung dieser Rechte?
UZ sprach mit drei Schülern über ihre Ferien- und Nebenjobs. Paul ist 15 und arbeitet drei Wochen in einem Heizungsbetrieb. Roman ist 16 und arbeitet zum vierten Mal in den Ferien bei einer Lasertag-Halle. Tom, ebenfalls 16, arbeitet in einem Getränkemarkt als geringfügig Beschäftigter.
UZ: Was sind eure Tätigkeiten bei deinem Ferienjob?
Paul: Ich bin mit den Kollegen auf dem Bau und mache, was die anderen auch machen. Ich verlege zum Beispiel Dämmungen und Fußbodenheizungen. Praktisch gibt es keine Unterschiede zwischen mir und einer ausgelernten Fachkraft. Ich verrichte die gleiche körperliche Arbeit, bekomme dafür aber nur acht Euro pro Stunde.
Roman: Bei mir geht es hauptsächlich um Tätigkeiten wie das Reparieren von kleinen Elektrogeräten. Das sind dann meist Ausrüstungsgegenstände für Lasertag, wie Granaten, Gewehre und Stirnbänder. Das alles mache ich ohne Elektroniker-Ausbildung oder ähnliches. Ich habe mir das nötige Wissen dafür in meiner Freizeit angeeignet.
Tom: Ich bin ich eigentlich für die Leergutabnahme zuständig und das Sortieren des Lagers. Zusätzlich räume ich aber auch Regale ein, putze den Laden und die Toilette.
UZ: Wie seid ihr zu diesen Jobs gekommen und wofür braucht ihr das Geld?
Paul: Ich hatte schon länger nach einem Ferienjob gesucht und übers Internet viele Bewerbungen losgeschickt, aber nie irgendwie Erfolg gehabt. Jetzt bin ich über einen Kumpel und dessen Vater an den Betrieb gekommen. Einige andere Betriebe wollten mich länger da haben, da sich die Einarbeitung für sie sonst nicht gelohnt hätte. Bei den anderen habe ich direkt eine automatisierte Absage bekommen oder einfach gar keine Rückmeldung.
Das Geld brauche ich für meinen Führerschein.
Roman: Mich hatte ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass die Lasertag-Halle jemanden braucht, der ihre kaputten Geräte wartet. Ich brauchte den Ferienjob, weil meine Eltern mir nur wenig Taschengeld geben können. Zuvor hatte ich auf der Website der „Agentur für Arbeit“ nach Ferienjobs gesucht und Bewerbungen geschrieben. Immer bekam ich die Absage, sie brauchen niemanden oder stellen niemanden unter 18 ein.
Tom: Vorher habe ich das lokale Anzeigenblatt ausgeteilt, wo der Lohn aber unter aller Sau war. Nachdem ich da aufgehört habe, brauchte ich aber trotzdem weiterhin Geld, um mir den Führerschein zu finanzieren. Es gäbe zwar besser bezahlte Jobs in meiner Umgebung, nur habe ich im Getränkemarkt eine hohe Flexibilität.
UZ: Habt ihr einen Arbeitsvertrag unterzeichnet?
Paul: Also ich habe noch nirgendwo unterschrieben. Ich weiß auch nicht, ob da noch was kommt. Ich habe mich aber selber über meine Rechte informiert. Pausenzeiten werden eingehalten, die Arbeitszeiten sind gesetzlich abgedeckt und Sicherheitsschuhe habe ich auch bekommen.
Roman: Ich arbeite jetzt die vierten Ferien in Folge dort und hatte nie einen Arbeitsvertrag. Anfangs wurde ich pro Stunde bezahlt, was dann aber auf einen Werksvertrag umgestellt wurde – bei dem ich 10 Euro pro repariertem Akku bekommen habe. Auch wurde ich immer erst bezahlt, wenn ich mit einer Freundin zusammen zum Chef gegangen bin und nachgefragt habe. Nach den ersten drei Monaten habe ich dann 130 Euro bekommen, was eigentlich das Geld für 13 Stunden Arbeit gewesen wäre. Ich habe sicher mehr gearbeitet, aber ich wollte meinen Chef nicht verärgern.
Tom: Ich habe seit Ende letzten Jahres einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung und bin mittlerweile aus den sechs Monaten Probezeit raus. Zwar sind meine Arbeitszeiten sehr flexibel, trotzdem arbeite ich manchmal 10 Stunden am Stück ohne Pause – Hauptsache ich komme nicht über 69 Stunden im Monat bei einem festen Stundenlohn von 6,50 Euro.
Kollegen, die ihre Pausenzeiten rechtmäßig in Anspruch genommen haben, wurden nach einem Monat Probezeit wieder rausgeschmissen. Eine weitere Schweinerei ist, dass neu anfangende Schüler in meinem Alter 7 Euro die Stunde bekommen, während mein rechtlich gesicherter Anspruch auf Gehaltserhöhung nicht beachtet wurde.
UZ: Wie sieht es bei euch mit dem Arbeitsschutz aus? Wisst ihr, ob die Bestimmungen eingehalten werden?
Roman: Ich habe mal eine Kobaltvergiftung bekommen, weil ich einen Akku kurzgeschlossen habe, oder mir einen großen Splitter gezogen, weil ich keine Handschuhe von meinem Arbeitgeber bekommen habe.
Generell ist das sehr schwierig mit dem Arbeitsrecht, weil ich die ganzen Arbeiten privat zu Hause oder in Vereinsräumen mache. Einmal hat mein Chef spaßeshalber gesagt, dass er morgen mit Vollzugsbeamten bei mir vorbeikommt, weil ich die Geräte schon zu lange zu Hause hätte. Das übt natürlich trotz Witz enormen Druck aus. Dagegen kann ich aber ohne Vertrag auch schwer etwas tun.
Tom: Die Arbeitsschutzregelungen schreiben zwar vor, dass wir eine lange Hose und Arbeitsschutzschuhe tragen müssen, das wird aber nicht beachtet. Dabei passiert es nicht selten, dass Kollegen nach zwei Wochen mit kaputtem Fuß wieder gehen müssen. Auch dürfte ich ohne Schein eigentlich gar keinen Elektro-Hubwagen fahren.