Schritt zur Verewigung

Manfred Dietenberger zu 48-monatiger Leiharbeit

Rund eine Million Beschäftigte arbeiten in unserem Land in Leih- und Zeitarbeit. Besonders häufig in den Sparten Verkehr, Logistik, Sicherheit, Reinigung sowie in der Metall- und Elektroindustrie. Unglaublich aber wahr: Ab sofort gibt es in der Metallindustrie die Möglichkeit Leiharbeiter bis zu 48 Monate am Stück zu beschäftigen.

Bestehen „Sachgründe“, etwa in Form konkreter Projekte, ist sogar eine über 48-monatige Verleihdauer möglich. Dies haben dieser Tage der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall vereinbart. Richtig gelesen: Die IG Metall und nicht die Christlichen Gewerkschaften haben den „Tarifvertrag zum Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern“ unterschrieben.

Ein 48-monatiger Einsatz soll möglich sein, wenn im jeweiligen Betrieb Unternehmensleitung und Betriebsrat dies so vereinbaren. 48 Monate sind vier Jahre, vier volle Jahre! Dabei ist die Höchstüberlassungsdauer auf den einzelnen Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz bezogen. So kann das Unternehmen dann auch noch denselben Arbeitsplatz weiter mit anderen Leiharbeitnehmern besetzen. Das hat nichts mehr mit dem „Ausgleichen von Spitzen“ zu tun.

Mit der drastisch verlängerten Verleihdauer ist den Bossen ein weiterer Schritt zur Verewigung von Leiharbeit und zur Zementierung der Spaltung der abhängig Beschäftigten gelungen. Dabei gilt erst seit dem 1. April 2017, dass Leiharbeiter gesetzlich nur bis zu maximal 18 Monaten beschäftigt werden dürfen. Anlschließend müssen sie entweder entlassen oder in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen werden.

Einen Lichtblick gibt es dennoch. Die Möglichkeit der bis zu 48-monatigen Verleihdauer gilt nicht automatisch in allen Betrieben. Voraussetzung ist eine die Leiharbeit regelnde Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Dabei kommt es dann entscheidend darauf an, ob ein kämpferischer Betriebsrat vorhanden ist, der sich auf einen hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad stützen kann. Dann kann als Gegenleistung für die Zustimmung im Bestfall durchgesetzt werden, dass die derzeit schon im Unternehmen beschäftigten Leiharbeiter als Normalbeschäftigte übernommen und die neuen Leiharbeiter vom ersten Tag an der Stammbelegschaft gleichgestellt werden. Doch Weihnachten ist wahrscheinlich öfter.

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"Schritt zur Verewigung", UZ vom 28. April 2017



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