Seit mehr als einer Woche ist der Bundestag in der parlamentarischen Sommerpause. Am letzten Tag des normalen Betriebs, am 3. Juli, lieferte das Bundesverteidigungsministerium einen Bericht über die „#DrohnenDebatte2020“ im Verteidigungsausschuss ab. Darin empfahl es – wenig überraschend – die Bewaffnung der bereits geleasten G-Heron-TP-Drohnen. Stationiert werden diese in Israel – dort läuft auch bereits seit über anderthalb Jahren die Ausbildung des Bedienpersonals – und nicht etwa in Deutschland. So soll ein erneutes Debakel um die Luftraumzulassung vermieden werden, die für Trainingsflüge nötig wäre.
Die Drohnen sollen dort fliegen, wo auch jetzt schon größere Drohnen des Typs Heron 1 eingesetzt werden: In Afghanistan und Mali. Die G-Heron-TP-Drohnen sollen lediglich die Zeit überbrücken, bis das europäische Drohnenprojekt abheben wird, welches gemeinsam von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien entwickelt wird. Bei dieser Drohne ist eine Bewaffnung bereits geplant, die Munition, die zum Einsatz kommen soll, wurde im Laufe der Drohnendebatte bekannt. Sollte sich dieses Mal eine Bewaffnung der Drohnen abwenden lassen, bietet sich für das Ministerium und die Bundeswehr bereits in einigen Jahren die nächste Chance.
Doch das Verteidigungsministerium möchte jetzt schon Pflöcke einrammen und die Bewaffnung bei der Zwischenlösung durchsetzen. Dafür warb das Ministerium seit dem 11. Mai in verschiedenen Formaten, die letzte Veranstaltung des Ministeriums fand am 3. Juni statt. Wirklich neue Argumente wurden nicht ausgetauscht. Das Verteidigungsministerium argumentiert hauptsächlich mit dem Schutz der eigenen Soldatinnen und Soldaten, da sich mit den Drohnen zum Beispiel Konvois begleiten ließen und man so schneller reagieren, sprich schießen, könnte. Die Gefährdung ergibt sich dabei auch aus der Umstrukturierung der Bundeswehr von einer Armee, die formal der Landesverteidigung dient, zu Streitkräften, die global agieren sollen, um Interessen wie freie Seewege durchzusetzen. Auch meint man Zivilisten besser schützen zu können, da man Raketen einsetzen möchte, die eine skalierbare Sprengwirkung haben. Details zu dieser Wunderwaffe bleiben geheim. Aber man plant diese auch für den Einsatz in urbanem Gebiet anzuschaffen, wo die Situation unübersichtlicher ist und somit die Gefährdung von Zivilisten zunimmt.
Im Verteidigungsministerium war man bemüht, sich von der Praxis und der Drohnennutzung von befreundeten Staaten abzugrenzen, zu der die Bundesregierung selbst eine kritische Rolle einnimmt. Dabei ging es um die USA und deren Politik der sogenannten „gezielten Tötungen“. Bislang schwieg sich die Bundesregierung aus, was für sie eine „extralegale Tötung“ ist. Solange keine eigene völkerrechtliche Interpretation vorliegt, bleibt die Zusage, man wolle diese nicht durchführen, wohlfeil.
Die SPD-Fraktion soll unter „strengen Bedingungen“ zu einer Zustimmung der Bewaffnung bereit sein. Ein Teil der Bedingungen wird das Verteidigungsministerium bereits als erfüllt ansehen, allgemeine Einsatzgrundsätze sollten vorgelegt werden. Die wurden bereits dem Bericht über die Debatte angefügt. Ernst zu nehmende Hürden finden sich nicht in dem Katalog der Sozialdemoraten. Dabei ist die Debatte alles andere als beendet.