Der Künstler und „Unruhestifter“ Wolfram Kastner darf nach einem Urteil des Landgerichts München künftig keine weiteren Kunstaktionen an der Gedenkstätte für den Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl ausüben. Jodl war Chef des Wehrmachtsführungsamtes und wurde in den Nürnberger Prozessen 1946 als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Nach der Hinrichtung wurde sein Leichnam verbrannt und seine Asche an der Isar verstreut.
In dem Grab auf der Fraueninsel sind Angehörige von ihm begraben. Auf einem Kreuz steht sein Name. Das Grab ist groß, ein Blickfang, und vermittelt provozierend den Eindruck der Verehrung eines Nazis-Mörders. – Es geht um eine Bagatellisierung von NS-Kriegsverbrechen.
Darum ist Wolfram Kastner schon öfters dort aktiv gewesen mit einfallsreichen Aktionen. Er hat – zu Recht – den Hinweis auf die Verurteilung Jodls als Kriegsverbrecher angebracht. Ein Nachkomme Jodls erwirkte dann die Unterlassungsverfügung gegen den bekannten Künstler Wolfram Kastner.
Die KünstlerInneninitiative „Unruhestiften“ protestiert deshalb mit aller Schärfe gegen das Urteil des Münchner Landgerichts. Wir unterstützen Wolfram Kastner bei seinen wichtigen aufklärerischen Aktionen gegen die Bagatellisierung von NS-Verbrechen.