Am 27. Juli ging nach über vier Jahren vor dem Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts das Strafverfahren gegen zehn Unterstützer der Türkischen Kommunistischen Partei /Marxisten-Leninisten zu Ende. Insgesamt wurden 483 Monate Haft verhängt. Die Verurteilung erfolgte keineswegs wegen Begehung oder Vorbereitung von Gewalttaten. Es ging um die Verteilung von Flugblättern, Spendensammlung, Veranstaltungen und Zusammenkünfte für eine Partei, die zudem nur in der Türkei verboten ist und auf der Terrorliste steht.
Die deutsche Justiz betreibt mit diesem Urteil Auftragsarbeit im Sinne der Erdogan-Regierung, die gegen politische Gegner von links mit Unterdrückungsmaßnahmen aller Art vorgeht. Genau einem solchen Zweck dient der Paragraf 129 b des Strafgesetzbuchs, der die Grundlage dafür bildet, aufgrund von Informationen ausländischer Geheimdienste missliebige politische Aktivisten zu verurteilen, und der nicht zum ersten Mal zur Verurteilung linker Aktivisten geführt hat.
Erklärung der DKP zu den Urteilen im Münchener Prozess gegen Mitglieder der TKP/ML