Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Dienstag, dass die Schließung von Gastronomiebetrieben in der Zeit der „Bundesnotbremse“ zwischen dem 23. April und dem 30. Juni 2021 als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen ist. Die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Restaurantinhabers bleibt erfolglos. Die Gastronomieschließungen haben nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen. Angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens habe im April vergangenen Jahres eine besondere Dringlichkeit bestanden, zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens tätig zu werden, so die Begründung der Richter.
Schließungen legal
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