Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe

Schlichtung am Bau

Von IG BAU/WSK

Die Schlichtung für die rund 800 000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ist am vergangenen Samstag beendet worden. Der Schlichter Wolfgang Clement, der frühere Bundesarbeits- und -wirtschaftsminister, präsentierte einen Kompromiss, den die Schlichtungskommissionen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der beiden Arbeitgeberverbände, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sowie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), mehrheitlich annahmen.

Die Einkommenstarifverträge haben eine Laufzeit von 26 Monaten und enden zum 30. April 2020. Im Westen werden die Einkommen ab dem 1. Mai 2018 um 5,7 Prozent erhöht, im Osten um 6,6 Prozent. Im kommenden Jahr erhalten lediglich die Baubeschäftigten im Osten ab dem 1. Mai 2019 eine Erhöhung von 0,8 Prozent. Die IG BAU war mit einer Forderung von 6 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten in die Verhandlungen gegangen.

Zusätzlich wurden Einmalzahlungen vereinbart, die ein Volumen von 2,75 Prozent im Westen und 0,63 Prozent im Osten haben, ebenfalls auf die gesamte Laufzeit von 26 Monaten bezogen.

Neben dem Lohn wurden auch die anderen Forderungen der IG BAU geschlichtet. Der Stellvertretende IG-BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers sagte: „Dieser Schlichterspruch regelt zudem den Stufeneinstieg in ein bundesweites 13. Monatseinkommen ebenso wie die Ausbildungskosten und eine perspektivische Lösung für bezahlte Wegezeiten zu den Baustellen. Ein solches Paket ist keine Selbstverständlichkeit. Die Entschlossenheit der vielen Kolleginnen und Kollegen auf den Baustellen sowie die begeisterte Teilnahme an dem Bau-Protest zur ersten Schlichtungsrunde in Berlin haben ein gutes Stück zum Umdenken der Arbeitgeber beigetragen.

Auszubildende erhalten monatlich in den ersten drei Jahren ihrer Ausbildung im Westen 65 Euro und im Osten 60 Euro mehr Geld und bundesweit ein 13. Monatseinkommen. Für Unterbringungs- und Fahrkosten beim Besuch von Landes- oder Bundesklassen in Berufsschulen gibt es einen Pauschalbetrag in Höhe von 60 Euro. Mittelfristig sollen die Kosten über die Berufsbildungsumlage der Branche erstattet werden.

Der Tarifabschluss wurde von den Kolleginnen und Kollegen überwiegend positiv aufgenommen. Die Kolleginnen und Kollegen, die in nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiten, werden allerdings auch zukünftig mit einem Mindestlohn abgespeist, der keine Teilhabe an der guten Baukonjunktur ermöglicht.

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"Schlichtung am Bau", UZ vom 18. Mai 2018



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