Eine Wanderausstellung zu den Berufsverboten wird in Zusammenarbeit mit DGB Nordbaden und IG Metall Mannheim bis 7. Mai in der Abendakademie in Mannheim gezeigt. Rund 90 Besucher kamen am 20. März zur Eröffnungsveranstaltung, darunter der Mannheimer SPD-Landtagsabgeordnete Boris Weirauch und zwei Vertreterinnen eines Forschungsteams zum Radikalenerlass an der Uni Heidelberg.
Nach der Eröffnung durch die Akademie-Abteilungsleiterin und den DGB-Regionsgeschäftsführer Lars Treusch hielt Rechtsanwalt Klaus Dammann (Hamburg) das Hauptreferat. Er war 1987 am Überprüfungsverfahren der Internationalen Arbeitsorganisation und 1995 am Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beteiligt. Danach stellten die Berufsverbote eine unzulässige Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung dar und verstießen gegen die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
Für die baden-württembergische „Initiativgruppe 40 Radikalenerlass“ berichtete in Mannheim Martin Hornung über die Betroffenen im Rhein-Neckar-Raum, anhand von zwölf namentlichen Beispielen. Michael Csaszkoczy erläuterte die Ausstellung, Bernd Köhler trug ein Lied vor, das er vor 40 Jahren einem Betroffenen gewidmet hatte.
In der Region wurden in den 70er Jahren rund 100 Berufsverbote verhängt. Hinzu kam 2004 die vier Jahre dauernde Nichteinstellung des antifaschistischen Lehrers Csaszkóczy.
Eine der ersten Entlassungen war 1973 die eines Religionslehrers am Weinheimer Gymnasium. Er hatte Zustände angeprangert wie an einer 11. Klasse in Frankfurt: Schüler hatten sich auf Befehl des Lehrers ans Fenster stellen müssen, weil die Sonnenjalousie klemmte, er aber im Schatten sitzen wollte.
„Berufsverbote-Hochburg“ war die Pädagogische Hochschule Heidelberg. Bei den meisten der dort rund 50 abgelehnten Lehrerinnen und Lehrer erfolgte dies mit der Begründung einer Kandidatur für linke Hochschulgruppen; aber auch Teilnahme an einer Demonstration gegen Fahrpreiserhöhungen oder wie bei Hornung die bloße Unterschrift unter eine Protesterklärung gegen den „Schieß-Erlass“ (baden-württembergische Variante des Ministerpräsidentenerlasses von 1972, benannt nach dem damaligen CDU-Innenminister Karl Schieß, unter den Nazis als „Hakenkreuz-Karle“ bekannt).
Nachdem in den 70er Jahren noch Ausschlüsse vollzogen worden waren, haben sich die Gewerkschaftstage von GEW, ver.di und IG Metall seit 2012 in Beschlüssen den Forderungen nach Entschuldigung, Rehabilitierung und Entschädigung angeschlossen. Diese für die Betroffenen wichtige Unterstützung hat der IG-Metall-Vorstand vor Kurzem bekräftigt und in der Vorbereitung des Gewerkschaftstages im Oktober im Umsetzungsvermerk zum Beschluss von 2015 erklärt: „Das öffentliche Interesse an dem Thema Berufsverbote wird durch die große Resonanz der Ausstellung unterstrichen, die in vielen Gewerkschaftshäusern gezeigt wurde. Baden-Württemberg ist konkrete Fortschritte in der Aufarbeitung schuldig geblieben. In Anbetracht der Aktualität und der nur langsamen Aufarbeitung in Deutschland werden die DGB-Gewerkschaften ihr Engagement aufrecht erhalten.“