Am Montag hat der 10. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts dem selbsternannten „Heimführungsbeauftragten“ der neofaschistischen NPD, Jan Sturm, untersagt, wörtlich oder sinngemäß im Bezug auf die Linke-Bundestagsabgeordnete Azize Tank zu verbreiten, ihre politische Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen könne aus menschenrechtlichen Erwägungen vielleicht sogar strafbar sein, weil es verboten sei, den physischen oder psychischen Zustand einer ethnischen Gruppe zu manipulieren.
Die extrem rechte Partei hatte 2013 mittels perfider Schmähbriefe mit besagtem Inhalt versucht, vermeintliche Migrantinnen und Migranten einzuschüchtern, die für demokratische Parteien zur Bundestagswahl kandidiert hatten. Neben der damaligen Linkspartei-Kandidatin Azize Tank, die bei der Bundestagswahl 2013 tatsächlich ein Bundestagsmandat erringen konnte, war auch das Mitglied des Abgeordnetenhauses Hakan Tas und der damalige Bundestagskandidat Lampros Savvidis (beide „Die Linke“) angeschrieben und in den Schreiben deren Auswanderung aus Deutschland gefordert worden.
Im Gegensatz zum ergangenen Urteil des Zivilsenats steht in dem parallel dazu angestrengten Strafverfahren gegen den NPD-„Heimführungsbeauftragten“ wegen Volksverhetzung der Erfolg noch aus. „Ich bin froh über diese wichtige Entscheidung, die hoffentlich dazu beitragen wird, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund gegen rassistische Diskriminierungen zu stärken“, so Azize Tank am Montag.