Auch das neuerliche Verbotsverfahren gegen die neofaschistische NPD steht offenbar vor dem Aus. Mehrere Medien berichteten in den letzten Tagen darüber, dass selbst die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Partei nicht verboten wird. Am 17. Januar will der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom März des letzten Jahres seinen Urteilsspruch verkünden. Ob auch das neuerliche Verbotsverfahren wieder am Einsatz von sogenannten V-Leuten oder diesmal an anderen Gründen scheitern wird, ist derzeit noch gänzlich offen.
Schon das erste NPD-Verbotsverfahren wurde 2003 gestoppt, da offenbar mehrere V-Leute in den Führungsgremien der extrem rechten Partei aktiv waren und somit eine sogenannte „Staatsferne“ nicht gegeben war. Besagte „Staatsferne“ schließt aus, dass V-Leute Einfluss auf die Ausgestaltung der Politik der NPD nehmen, diese also steuern. Die Karlsruher Richter hatten bereits mehrfach klargestellt, auch im Rahmen des neuerlichen Verbotsverfahrens besonderen Wert darauf zu legen, dass die besagte „Staatsferne“ gesichert sei und keinerlei Vorwürfe gegen die Partei erhoben würden, die auf Tätigkeiten oder Erkenntnissen von V-Leuten beruhten. Es hatte aber Hinweise gegeben, dass trotz anderslautender Bekenntnisse der Behörden zum Stichtag noch immer V-Leute in der Partei aktiv waren.
Die NPD selbst gibt sich siegessicher. Endlich werde „vom höchsten deutschen Gericht öffentlich festgestellt, dass die NPD nicht verfassungswidrig ist“, verkündete der Parteivorsitzende Frank Franz in einer bereits im November veröffentlichten Stellungnahme. Damit ende „das perfide Spiel unserer politischen Gegner, uns mit der Verbotskeule aus dem politischen Wettbewerb drängen zu wollen“, womit die NPD nach dem 17. Januar 2017 „die einzige deutsche Partei“ sein werde, „deren Verfassungskonformität vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde“, gab sich Franz hellseherisch. Ähnlich äußerte sich auch der NPD-Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt Peter Richter. Er gehe „mit großer Zuversicht“ in diesen Verkündungstermin. „Im Rahmen der dreitägigen Verhandlung im März ist klar herausgearbeitet worden, dass von der NPD keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht. Insbesondere der Beweis eines von den Nationaldemokraten angeblich ausgehenden ‚Klimas der Angst‘ ist grandios gescheitert“, konstatierte er.
Ob es zu einem Verbot der faschistischen Partei kommt oder nicht: Klar ist schon jetzt, dass die politische Handlungsfähigkeit der NPD aktuell eingeschränkt ist. So laufen der von Finanzskandalen und politischen Intrigen gebeutelten Partei zunehmend die Mitglieder weg. Auch ist die NPD nicht mehr in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten, was den Richtern außerdem als Begründung dienen könnte, dass die NPD kaum handlungsfähig und nicht einmal mehr parlamentarisch verankert sei.
Auch in der politischen Linken ist die Forderung nach einem Verbot der NPD keineswegs unumstritten. Während die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten, die DKP und Teile der Linkspartei das Verbotsverfahren unterstützen, halten vor allem autonome Antifaschisten, aber auch andere Linke dagegen. Letztere kritisieren eine Art Bittstellerpolitik der Verbotsbefürworter an einen Staat, der durch seine Geheimdienste selbst in die extreme Rechte verstrickt sei und diese finanziell und auch personell gefördert habe.