EZB wird dazu verdonnert, ihre Anleihekäufe zu begründen

Scheinradikales Urteil

Der Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist grundgesetzwidrig. Die Beschlüsse der EZB seien „kompetenzwidrig“ ergangen, entschied am 5. Mai das Bundesverfassungsgericht. Bundesregierung und Bundestag hätten durch ihr tatenloses Zusehen Grundrechte verletzt. So scheinradikal tönte es aus Karlsruhe. Das Gericht stelle erstmals in seiner Geschichte fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt seien, sagte Präsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Sie könnten daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten.

Den Klägern – unter anderen die AfD-Gründer Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel – wurde Recht gegeben. Es geht um immerhin mittlerweile 2,6 Billionen Euro, die die EZB seit 2014 den Banken für die Anleihen von Eurostaaten ausgezahlt hatte. Immerhin haben sie die Währungsunion vor dem Untergang gerettet, den Aktien- und Bondmarkt vor dem Abschmieren bewahrt und sollen angesichts der Corona-Epidemie auch unter der neuen EZB-Chefin Christine Lagarde massiv ausgeweitet werden. Werden damit die riesigen Geldspritzen ins Finanzsystem jetzt unterbunden?

Davon kann keine Rede sein. Denn das Urteil ist in Wirklichkeit keines, sondern ein Scherz. Da werden erst die Aktionen der EZB als verfassungswidrig gegeißelt, da wird beklagt, dass sie die Frage der Verhältnismäßigkeit ihres Kaufprogramms gegenüber Bundesregierung und Bundestag nicht ausreichend erklärt habe, dann wird verbalradikal der Bundesbank (als größter Aktionärin der EZB) ein Ultimatum von drei Monaten gestellt, nach dessen Ablauf ihr der Kauf weiterer Staatsanleihen untersagt sein soll. Dann kommt der Knaller: Bundesbank und EZB werden dazu verpflichtet, ihr Handeln binnen drei Monaten zu rechtfertigen. Was für eine Drohung! Das dürfte ihnen leicht fallen. Einige EZB-Räte witzelten schon, sie würden einen vermutlich tonnenschweren Karton nach Berlin schicken mit Reden, Artikeln und Protokollen der Zentralbanker, die solche Begründungen enthalten.

Der Teil des Verfassungsgerichtsurteils, der die angeblich fehlende Beachtung möglicher Nebenwirkungen der EZB-Aktionen behandelt, wirkt besonders albern. Jede kleine Zinsänderung der Notenbank hat solche Haupt- und Nebenwirkungen. Dass die Richter die möglichen Verluste für Sparer besonders hervorheben, zeigt, dass sie sich mit Geldpolitik und ihren Nebenwirkungen noch nicht befasst haben, dafür aber ein offenes Ohr für deutsche Versicherungsvertreter haben.

Für das begriffliche und juristische Tohuwabohu, das die Richter veranstalten, sind aber weniger sie als die EU-Verträge selbst verantwortlich. Der EZB Kompetenzüberschreitung vorzuwerfen, weil sie „Wirtschaftspolitik“ betreibe, ist absurd. Jede geldpolitische Maßnahme ist Wirtschaftspolitik. Das wussten selbst die Autoren der EU-Verträge, die der geheiligten „Unabhängigkeit“ der Zentralbank noch einen Nachsatz anhefteten, sie solle gefälligst der Politik der EU (-Kommission) mit ihren Maßnahmen nicht widersprechen. Die EU-Verträge postulieren einerseits einen gemeinsamen Markt unter Aufsicht der Kommission, andererseits aber Steuer- und Finanzhoheit der Einzelstaaten und zugleich aber Einengung deren finanzieller Spielräume. Sie postulieren die „Unabhängigkeit“ der Zentralbank, garantieren ihr die völlige formale Freiheit als Schöpferin des Geldes, übergeben ihr dazu die Bankenaufsicht, engen ihr Ziel auf den Erhalt der Preisstabilität, nicht aber das der Finanzstabilität ein, verbieten ihr die Staatsfinanzierung und jede Wirtschaftspolitik.

Positiv könnte man bewerten, dass das deutsche Verfassungsgericht Bundesbank und EZB dazu verdonnert hat, vor der deutschen Regierung und dem Parlament ihre Handlungen zu begründen. Was geschieht, wenn Herr Altmaier oder der Finanzausschuss des Bundestages diese Begründung nicht akzeptieren, denn das schadet unseren empfindsamen Protegés, der Allianz oder der Commerzbank? Müßig, darüber zu spekulieren. Dieser Kunstfehler des hohen Gerichts gegen die „Unabhängigkeit“ der Zentralbank wird bestimmt alsbald wieder ausgebügelt.


UZ-Autor Ralf Hohmann schaut auf blog.unsere-zeit.de mit dem Juristenblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

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"Scheinradikales Urteil", UZ vom 15. Mai 2020



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