Schauprozess

Seit dem 17. Juni findet vor dem Oberlandesgericht München der größte Staatsschutzprozess in Deutschland seit Ende der 1980er Jahre statt. Angeklagt nach § 129b StGB („Mitgliedschaft bzw. die Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“) sind zehn türkische Kommunistinnen und Kommunisten, denen vorgeworfen wird, das sogenannte Auslandskomitee der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) gebildet zu haben. Um über den Prozess zu berichten, haben die Verteidiger der kriminalisierten Linken nun eine Internetseite eingerichtet. „Die TKP/ML ist nur in der Türkei eine verbotene Organisation. Weder in Deutschland noch in anderen europäischen Staaten ist sie mit einem Verbot belegt und befindet sich auf keiner der nationalen und internationalen Terrorlisten. Keinem unserer Mandanten wird – außer der Mitgliedschaft in der TKP/ML – eine Gewalttat oder irgendeine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen“, schreiben sie dort.

www.tkpml-prozess-129b.de/de

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"Schauprozess", UZ vom 2. September 2016



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