Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit Dienstag darüber, ob Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig sind. Geleitet wird der Prozess vom Verfassungsrichter Stephan Harbarth. Der frühere CDU-Abgeordnete hat im Bundestag diese Gesetze mit beschlossen.
Wie zahlreiche Organisationen spricht sich auch die Volkssolidarität für die ersatzlose Streichung der Hartz-IV-Sanktionen aus. „Die Leistungshöhe des Arbeitslosengeld II beschreibt das sächliche Existenzminimum und darf daher allein schon per Definition nicht gekürzt werden“, erklärte Gabi Evers, Vorsitzende der Volkssolidarität Ratingen e. V. anlässlich der mündlichen Verhandlung.
„Die Hartz-IV-Regelsätze“, so Evers weiter, „garantieren ohnehin bestenfalls das physische Existenzminimum. Dem Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe der LeistungsempfängerInnen wird nicht nachgekommen. Sanktionen drängen die Betroffenen noch weiter in Not. Besonders gefährdet sind jugendliche LeistungsbezieherInnen, denen sogar Mittel für Unterkunft und Heizung gekürzt und gestrichen werden können. Hier bedeuten Sanktionen nicht selten sogar Obdachlosigkeit. Bedenkt man zusätzlich, dass ein Großteil dieser Strafmaßnahmen aufgrund von Banalitäten wie Terminversäumnissen verhängt werden, ist es höchste Zeit, das Sanktionsmodell zu überdenken.“