Die sächsische Regierung hat ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verfassungstreue“ im öffentlichen Dienst vorgelegt. Nach Angaben von Innenminister Armin Schuster (CDU) sei es das Ziel, „Verfassungsfeinde vor Einstellung in den Polizei- beziehungsweise den Justizvollzugsdienst von vornherein auszuschließen und denen, die schon im Staatsdienst sind, das Leben so schwer wie möglich machen“. Dafür sollen Verjährungsfristen verlängert werden und bei Neueinstellungen in bestimmten Bereichen zukünftig eine Regelanfrage beim „Verfassungsschutz“ erfolgen. Nach Bekanntwerden wiesen Kritiker des Vorhabens auf Parallelen zum sogenannten „Radikalenerlass“ aus dem Jahr 1972 hin.
Sächsische Gesinnungstests
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