Ruhezeiten für Berufskraftfahrer

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates zu den Ruhezeiten für Berufskraftfahrer. „Nun ist klargestellt, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in der Fahrerkabine oder neben dem Fahrzeug verbracht werden darf. Diese Regelung muss jetzt strikt kontrolliert und im Zweifel auch sanktioniert werden, damit das unwürdige Campieren auf den Rastplätzen für die LKW-Fahrer endlich ein Ende hat“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende An­drea Kocsis.

Nach dem Beschluss des Bundesrats zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes ist es künftig verboten, dass Berufskraftfahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden in der Fahrerkabine verbringen. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Änderung beschlossen. ver.di fordert bereits seit längerem eine Klarstellung der entsprechenden EU-Regelung. Frankreich und Belgien haben die EU-Vorgaben schon längst umgesetzt.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Ruhezeiten für Berufskraftfahrer", UZ vom 7. April 2017



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Flugzeug.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit