Die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linksfraktion) hat sich vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen erfolgreich gegen die Sächsische Staatsregierung zur Wehr gesetzt. Nagel hatte Auskunft über die Anzahl der anlässlich des Auftritts des niederländischen Rassisten Geert Wilders bei „Pegida“ am 13. April 2015 zu dessen Eskortierung eingesetzten Polizeibeamten und Polizeifahrzeuge verlangt. Die aus CDU und SPD bestehende Staatsregierung verweigerte jedoch eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage. Nun stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof fest, dass die Staatsregierung die Landtagsabgeordnete in ihrem Fragerecht verletzt hat. „Geert Wilders‘ Besuch bei Pegida war kein Staatsakt. Darum stellt sich natürlich die Frage, welche Dimension das Polizeiaufgebot hatte, das ihn zum Kundgebungsort eskortierte und wie viel dieser Privatbesuch eines extrem rechten Politikers die öffentliche Hand gekostet hat“, so Nagel. „Dass brisante Kleine Anfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, ist leider kein Einzelfall“, kritisierte Nagels Rechtsanwalt André Schollbach.
Rüffel für sächsische Staatsregierung
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