Rüffel für sächsische Staatsregierung

Die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linksfraktion) hat sich vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen erfolgreich gegen die Sächsische Staatsregierung zur Wehr gesetzt. Nagel hatte Auskunft über die Anzahl der anlässlich des Auftritts des niederländischen Rassisten Geert Wilders bei „Pegida“ am 13. April 2015 zu dessen Eskortierung eingesetzten Polizeibeamten und Polizeifahrzeuge verlangt. Die aus CDU und SPD bestehende Staatsregierung verweigerte jedoch eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage. Nun stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof fest, dass die Staatsregierung die Landtagsabgeordnete in ihrem Fragerecht verletzt hat. „Geert Wilders‘ Besuch bei Pegida war kein Staatsakt. Darum stellt sich natürlich die Frage, welche Dimension das Polizeiaufgebot hatte, das ihn zum Kundgebungsort eskortierte und wie viel dieser Privatbesuch eines extrem rechten Politikers die öffentliche Hand gekostet hat“, so Nagel. „Dass brisante Kleine Anfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet werden, ist leider kein Einzelfall“, kritisierte Nagels Rechtsanwalt André Schollbach.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Rüffel für sächsische Staatsregierung", UZ vom 4. November 2016



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit