„Roter Käfer“ unterstützt Kampagne der IG Metall

„Mittendrin und nicht dabei“ hieß ein Artikel in der Zeitschrift der IG Metall. „Mittendrin und nicht dabei“ hieß auch der Aufmacher der DKP-Betriebszeitung für VW und Valmet in Osnabrück – „Roter Käfer“. Das Thema: Werkverträge, Auslagerung.

Es ist kein Betriebsgeheimnis, dass Billiglöhne zum Erfolgskonzept deutscher Autobauer gehören. Doch die Kolleginnen und Kollegen, die in Osnabrück für VW auf dem Werksgelände für die Logistik zuständig sind, tragen nicht das weltweit bekannte Firmenlogo auf ihrer Arbeitskleidung. Sie gehören zur Firma Hansmann, und die zahlt nach Tarif. Nach dem Tarif, der für Kolleginnen und Kollegen bei amazon Grund genug war, Streikaktionen zu Weihnachten und Ostern durchzuführen, weil er so niedrig ist.

Nun befasst sich die IG Metall schon länger mit dem Problem, dass auf einem Werksgelände verschiedene Firmen mit ganz unterschiedlichen Verträgen Arbeiten übernehmen, die früher zu einem Betrieb gehörten und dementsprechend von der IG Metall vertreten wurden. Ein Problem, das die IG Metall mancherorts mit zu verantworten hat, nämlich dort, wo Betriebsräte und ihre Gewerkschaft Auslagerungen widerstandslos hingenommen haben.

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( IG Metall)

Bei Daimler in Bremen gibt es ganz aktuell diese Auseinandersetzung, bei der die IG Metall eine eindeutige Unterstützung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die gegen die Auslagerung gekämpft haben, verweigert (siehe UZ-Interview mit Gerhard Kupfer). Nun soll es aber unter dem Titel „Organisierung entlang der Wertschöpfungskette“ daran gehen, industrienahe Dienstleistungen wieder in der IG Metall zu organisieren und dort bessere Tarifabschlüsse durchzusetzen.

In Osnabrück gehörte das, was nun unter den Namen VW, Valmet und eben Hansmann auf dem ehemaligen Gelände der Firma Karmann läuft, zu ein und demselben Unternehmen. Und es galt: ein Betrieb – eine Gewerkschaft. Die DKP-Betriebszeitung „Roter Käfer“, die zu Karmann-Zeiten unter dem Namen „KarlOS“ erschien, spricht im Gegensatz zu ihrem Vorgänger somit nicht mehr alle Kolleginnen und Kollegen an, die morgens durch das Werkstor von VW Osnabrück gehen. Sie trägt den Zusatz: „Betriebszeitung für VW und Valmet Osnabrück“. Das hatte spürbare Auswirkungen, und nicht nur inhaltliche. Nach jeder Verteilaktion stellte man fest: Wer Arbeitskleidung von Hansmann trägt, macht einen Bogen um die Genossen, die „Roter Käfer“ verteilen.

Bei den Leiharbeitern und Befristeten gab es ein ähnliches Problem. In der Betriebszeitung wurden Tarifabschlüsse ausgewertet, betriebliche Entwicklungen nachgezeichnet und kommentiert, aber diejenigen, die nicht wussten, ob sie im nächsten Jahr überhaupt noch bei VW arbeiten „dürfen“, fanden sich mit ihren Themen nicht wieder. Ein Interview mit Leiharbeitern – abgedruckt auf Seite 1 – brachte positive Rückmeldungen.

In der aktuellen Ausgabe nun also der zigfachste Aufruf an die Beschäftigten, sich in der IG Metall zu organisieren und für einen besseren Tarif zu kämpfen, aber diesmal gemünzt auf die Kolleginnen und Kollegen von Hansmann und mit dem Hinweis, dass die IG Metall und auch ihre Kolleginnen und Kollegen bei VW ein Interesse daran haben, dass sie sich organisieren. Der Schlusssatz des Artikels lautete: „Und für den Eintritt in die IG Metall müssten sie nicht einmal zum Gewerkschaftshaus gehen – jeder Betriebsrat oder Vertrauensmann von Volkswagen hilft ihnen da sicher gerne weiter …“

Das wirkte: Kolleginnen und Kollegen von Hansmann diskutierten nach der Verteilung der DKP-Betriebszeitung das Thema in der Pause, sprachen Betriebsräte darauf an und meldeten sich bei der IG Metall. Sie beschlossen aktiv zu werden für einen besseren Tarif. „Da habt ihr Feuer gelegt“ hieß es aus dem Betrieb. Die lokale IG Metall reagierte sofort auf die Aktivitäten der Kolleginnen und Kollegen. Es gab Gespräche mit Hansmann-Beschäftigten, eine öffentliche Informationsveranstaltung und: eine Eintrittswelle in die IG Metall. Zuvor gab es nur eine Handvoll Gewerkschaftsmitglieder bei Hansmann.

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"„Roter Käfer“ unterstützt Kampagne der IG Metall", UZ vom 14. August 2015



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