Der „rot-grüne“ Senat in Hamburg geht mittels einer Verfassungsklage gegen das „Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus“ vor und will so ein Volksbegehren zur bedarfsgerechten Versorgung in den Krankenhäusern verhindern. So zeigt sich ganz deutlich, wie wichtig SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Hamburg eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern wirklich ist.
„Die Klage ist ein Angriff auf Hamburgs Pflegekräfte, Hebammen und Reinigungskräfte“, sagt Kirsten Rautenstrauch, selbst Krankenschwester und Sprecherin des Bündnisses. Die Verfassungsklage sei „ein Schlag ins Gesicht der 30 000 Bürgerinnen und Bürger, die für unser Gesetz unterschrieben haben.“
Ähnlich äußerte sich auch Bündnissprecher Axel Hopfmann: „Diese Klage verlängert den Pflegenotstand an Hamburgs Krankenhäusern. Die Beschäftigten bleiben überlastet und die Patienten gefährdet.“ Eine bedarfsgerechte Personalausstattung sei schließlich nicht „verfassungswidrig, sondern unbedingt notwendig“. „Wir fordern die Koalition dringend auf, in den demokratischen Dialog zurückzukehren und die Klage zurückzuziehen. SPD und Grüne müssen den Pflegekräften und Patienten sonst erklären, warum sie in Hamburg gegen ein Gesetz klagen, für das sie in Bayern engagiert Unterschriften sammeln“, so Hopfmann weiter.
Auch der Inhalt der Klage stößt dem Bündnis übel auf. „Es ist bizarr. Der Senat will lieber seine eigene Handlungsunfähigkeit einklagen, anstatt gegen den Pflegenotstand aktiv zu werden. Er kämpft gerichtlich darum, nichts tun zu müssen. Gleichzeitig feiert er Jens Spahn und seine ungenügenden und gefährlichen Vorhaben“, bemängelt Bündnissprecher Florian Stender. Hopfmann sieht das ähnlich: „Es scheint, als wolle der Senat alle Brücken hinter sich verbrennen. Er wäre bei einem Erfolg in Zukunft ja nicht mehr handlungsfähig gegen den Pflegenotstand.“
Unterstützung erhält das Bündnis von der Linksfraktion in der Hamburger Bürgerschaft. Deren gesundheitspolitischer Sprecher, Deniz Celik, bezeichnete das Vorgehen von SPD und Grünen als „Offenbarungseid gegenüber den Pflegekräften, den Patienten und ihren Angehörigen“. Die Verfassungsklage sei zudem „ein durchsichtiges Manöver, um einer politischen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen“. So habe der Senat von Anfang an nicht den Willen besessen, den Pflegenotstand in den Hamburger Krankenhäusern anzugehen und politische Lösungen zu entwickeln. Dies sei vor dem Hintergrund des „Personalmangels und der vielfachen Patientengefährdungen unverantwortlich und fahrlässig“.
Das Bündnis sieht der Entscheidung des Verfassungsgerichts der Hansestadt allerdings optimistisch entgegen. Gleich zwei juristische Gutachten hielten die Gesetzesvorlage schließlich für verfassungsgemäß, teilten die Aktivisten mit. „Der Senat hat demnach die Gesetzgebungskompetenz für die Hamburger Krankenhäuser, die er in der Vergangenheit auch schon genutzt hat. Nun gibt er die politische Verantwortung an das Verfassungsgericht ab“, monierten sie. Das sei als Versuch zu werten, „aus einer politischen Frage eine juristische zu machen“, weil „Rot-Grün“ die inhaltliche Auseinandersetzung über bedarfsgerechte Pflege scheue.