Tarifabschluss DB AG: Unerfüllte Erwartungen und heftige Diskussionen bei der EVG

Rollläden rauf!

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kommt nach dem Tarifabschluss nicht zur Ruhe. Bei der Urabstimmung wurde über die Schlichtungsempfehlung entschieden, der EVG-Bundesvorstand empfahl zuzustimmen. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der Abstimmungsberechtigten beziehungsweise fast 48 Prozent haben den Schlichterspruch abgelehnt. Für eine Fortsetzung der Tarifrunde und damit für unbefristete Streiks wären 75 Prozent erforderlich gewesen.

Die EVG erklärte, dass dies ein klares Votum der Mitgliedschaft für den Tarifabschluss sei. Berücksichtigt man, dass vom Schlichterspruch bis zum Ende der Urabstimmung hunderte Veranstaltungen mit großer Beteiligung in den Gliederungen durchgeführt wurden, wird eher deutlich, dass es erheblicher Überzeugungsarbeit bedurfte, um den Schlichterspruch und damit den Abschluss durchzubringen. Genau hier setzen auch schon die Kritikpunkte in der Debatte an: Die Urabstimmung wurde von einer massiven Werbung für den Abschluss begleitet. Der Vorsitzende der EVG, Martin Burkert, wandte sich in einem Offenen Brief an die Mitglieder, die Zentrale der EVG bediente mehrmals täglich die sozialen Medien und selbst der Abstimmungsbrief an die Mitglieder mit den Zugangsdaten wurde entsprechend gestaltet.

Dennoch haben fast 48 Prozent gegen den Abschluss gestimmt. Das ist eher ein Anzeichen für die Zerrissenheit der Mitglieder denn ein klares Votum und zeigt, dass eine Ablehnung und das nötige Votum für einen Streik im Bereich des Möglichen gelegen hätte. Nicht ohne Grund hat der Bundesvorstand am Tag der Verkündung des Ergebnisses der Urabstimmung eine Aufarbeitung der Tarifrunde durch die Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben.

Deutlich wird in den Debatten jedoch schon jetzt, dass die Erwartungen in dieser Tarifrunde sehr viel höher waren als das mit dem Abschluss Erreichte (UZ vom 1. September). Das liegt sicherlich auch daran, dass sich mit der derzeitigen wirtschaftlichen Lage die materiellen Bedingungen für die Beschäftigten in Deutschland deutlich verschlechtert haben. Die Preissteigerungen bei Mieten, Lebensmitteln und Energie – also gerade dort, wo es um Grundbedürfnisse geht – führten zu einer Senkung des Lebensniveaus in allen Einkommensgruppen.

Einerseits ist die Aussage der EVG sachlich richtig, dass der vorliegende Abschluss der höchste sei, der je in der Geschichte der Deutsche Bahn AG erzielt wurde. Gleichzeitig muss aber festgestellt werden, dass er die gestiegenen Kosten nicht für alle ausgleicht. Die Spaltung der Mitgliedschaft wird durch die Lohnspreizung deutlich: Während die oberen Lohngruppen Steigerungen von etwa 5,5 Prozent in zwei Jahren erhalten, steigert sich dieses in den untersten Lohngruppen bis über 17 Prozent. Deutlicher noch in verschiedenen Dienstleistungsunternehmen und dort vorwiegend in Ostdeutschland. Hier wurden die regionalen Unterschiede aufgehoben, so dass sich Lohnsteigerungen von bis zu 30 Prozent ergeben.

Von der Gewerkschaft wird nun die Solidarität mit den schwächeren Einkommensgruppen beschworen, die es nötiger hätten. Kostensteigerungen von mehreren hundert Euro im Monat sind jedoch auch für die mittleren und oberen Lohngruppen eine Einschränkung. Und auch die oberen Lohngruppen sind zu differenzieren, da hier Fachkräfte angesiedelt sind, die schon jetzt mit dem derzeitigen Lohnniveau der Deutschen Bahn schwer zu erreichen sind. Hinzu kommt, dass auch einige Sozialleistungen des Unternehmens zwar nicht nach deren Willen abgeschafft, aber zum Teil durch das Schlichtungsergebnis eingeschränkt werden.

Ein nicht unwesentlicher Faktor in der Tarifrunde war die konfrontative Haltung des Unternehmens. Die EVG-Verhandlungsführung war davon offensichtlich überrascht. So kündigte das Unternehmen vor einer Verhandlungsrunde an, zu verhandeln „bis weißer Rauch aufsteigt“, fühlte sich dann aber durch die Forderungen der EVG brüskiert und brach die Verhandlungen am zweiten Tag ab. Spätestens beim zweiten Mal hätte die EVG die Verhandlungen scheitern lassen sollen – so Meinungen in der Diskussion.

Auch das Vorgehen, mit Klagen vor dem Arbeitsgericht gegen die Warnstreiks zu reagieren, kam unerwartet. Der „Sozialpartnerschaft“ sei damit Schaden zugefügt worden, so die EVG. Nach der Ankündigung eines 50-Stunden-Streiks im Mai kam es zum Vergleich vor dem Arbeitsgericht und zur Absage des Streiks. Bis dato wurde von der EVG darauf geachtet, die Tarifrunde innerhalb der Gewerkschaft sehr transparent zu gestalten. Doch dann wurden die Fensterläden auf einmal geschlossen, weniger kommuniziert und für die Mitgliedschaft zum Teil nicht mehr nachvollziehbar agiert.

In der Summe nähren diese einzelnen Faktoren die Enttäuschung über das Ergebnis und das Gefühl: Wer kämpft, kann verlieren, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Die EVG wird es schwer haben, ihre Basis zu festigen und sich auf die nächste Tarifrunde vorzubereiten.

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"Rollläden rauf!", UZ vom 15. September 2023



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