Seit dem 11. Oktober steht Ali H. Dogan wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“(§129a/b StGB) in Berlin vor Gericht. Er soll im Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 in der Phase des Friedensprozesses zwischen kurdischer Bewegung und türkischem Staat – die PKK-Gebiete Berlin bzw. Bremen verantwortlich geleitet haben und für die Organisierung von Treffen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder Geldsammlungen zuständig gewesen sein. Verschiedene Organisationen kritisieren den Prozess, der im Dezember fortgesetzt wird.
Repression gegen Kurden
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