Rentenversicherung für Gefangene

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat die Justizministerkonferenz (JuMiKo) aufgefordert, endlich den Weg für die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung freizumachen, damit der Bund das notwendige Gesetz erlassen kann.

Seit 1977 war mit dem damals neuen Strafvollzugsgesetz die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung fest vorgesehen, scheiterte jedoch immer wieder an finanziellen Vorbehalten der Länder. Eine Petition des Grundrechtekomitees von 2011 wurde vom Bundestag zur weiteren Befassung an die Bundesregierung und die Landesvertretungen weitergeleitet. In einigen Landesvertretungen fanden daraufhin Beratungen statt, ebenfalls im Bundestag, der wiederholt auf die Länder verwies. Der Bund muss das notwendige Gesetz erlassen, die Länder müssen zustimmen. Die JuMiKo hatte im Juni 2015 den Strafvollzugsausschuss beauftragt, die Möglichkeiten der Einbeziehung zu überprüfen. Offensichtlich soll nun ein Ergebnis vorgelegt werden.

Das Grundrechtekomitee erinnerte noch einmal daran, dass „der Gesetzgeber mit der Entscheidung von 1976/77 eine Selbstbindung eingegangen“ sei. „Über den Freiheitsentzug hinaus dürfen den Strafgefangenen keine vermeidbaren weiteren Schädigungen oder Doppelbestrafungen zugefügt werden“, konstatierte die Bürgerrechtsorganisation. Der Resozialisierungsauftrag fordere außerdem die Angleichung an die sonstigen Lebensverhältnisse. „Schädlichen Folgen des Strafvollzugs, die über den Entzug der Freiheit hinausgehen, ist entgegenzuwirken. Aus dem Sozialstaatsprinzip, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Würde-Prinzip des Grundgesetzes leitet sich ebenfalls die Notwendigkeit der Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung ab“, so das Grundrechtekomitee weiter.

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"Rentenversicherung für Gefangene", UZ vom 3. Juni 2016



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