Von auskömmlicher Altersversorgung weit entfernt

Rentenpaket zu klein

Von Nina Hager

Am Donnerstag der vorigen Woche verabschiedete der Bundestag ein milliardenschweres Rentenpaket. Es soll zum Jahreswechsel 2018/2019 in Kraft treten. 362 von 644 Abgeordneten, die sich an der Abstimmung beteiligt hatten, stimmten für das Paket, 222 waren dagegen, 60 enthielten sich.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete das von der GroKo eingebrachte Gesetz in der Debatte als wichtigen Faktor für soziale Sicherheit und sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Es gehe um das Versprechen, dass sich Menschen „nach einem Leben voller Arbeit“ auf eine „auskömmliche“ Altersversorgung verlassen könnten, so Heil. Die Festschreibung des Rentenniveaus sei eine Anerkennung der Lebensleistung. Allerdings soll die Mindesthöhe der gesetzlichen Rente, gemessen am Verhältnis der Renten zu den Löhnen, bis 2025 bei nur 48 Prozent festgeschrieben werden, was danach kommt, ist offen. Der Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent soll bis 2025 die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Vorgesehen sind im „Rentenpaket“ zudem Veränderungen im Zusammenhang mit der Mütterrente sowie der Erwerbsminderungsrente. Alle Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern sollen einen halben Rentenpunkt zusätzlich erhalten, also dann insgesamt zweieinhalb Rentenpunkte statt der drei für Kinder, die nach 1992 geboren wurden. Dies betrifft knapp zehn Millionen Rentnerinnen, die dann pro Kind zwischen 15 („Ost“) und 16 Euro („West“) im Monat mehr erhalten – für die im Osten eine doppelte Ungleichbehandlung. Nicht eindeutig sind offenbar die Regelungen für Adoptiv- bzw. Pflegeeltern. Bei der Erwerbsminderungsrente wurde bislang bei der Berechnung davon ausgegangen, dass Empfänger bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet haben. Künftig soll hier das jeweilige Renteneintrittsalter gelten, das in einem ersten Schritt auf 65 Jahre und acht Monate und dann nach und nach auf 67 Jahre angehoben wird. Dies gilt jedoch nicht rückwirkend, sondern nur für Betroffene, die ab dem nächsten Jahr in Rente gehen. 1,8 Millionen heutiger Erwerbsminderungsrentner gehen leer aus.

Für Geringverdiener gilt künftig, dass sie erst bei einem Monatseinkommen von 1 300 Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Bislang lag die Grenze bei 850 Euro.

In der Parlamentsdebatte wurde der Bundesregierung unter anderem vorgeworfen, kein schlüssiges Finanzierungskonzept für ihr Rentenpaket zu haben. Der FDP-Sozialpolitiker Johannes Vogel fragte, ob künftig alle Bürger bis 70 arbeiten sollten oder ob die Regierung die Steuern erhöhen wolle. Steuererhöhungen soll es angeblich nicht geben. In der Union wird aber tatsächlich darüber nachgedacht, „neue Anreize“ für ein Arbeiten über 67 Jahre hinaus zu schaffen.

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"Rentenpaket zu klein", UZ vom 16. November 2018



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