Rente nach dem Tod

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium hat eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre angemahnt. Es drohten „schockartig“ steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung, heißt es anlässlich eines neuen Gutachtens. Gefordert wird zudem, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung in Deutschland zu koppeln. „Sollte die Lebenserwartung abnehmen, kann auch das Rentenalter sinken“, erklärte der Beirat.

Fast 20 Prozent erreichen bereits das derzeitige Renteneintrittsalter nicht. So hatten 2019 17 Prozent aller Verstorbenen das 67. Lebensjahr nicht erreicht, 14,4 Prozent erlebten sogar ihr 65. Jahr nicht mehr. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Da Menschen mit geringem Einkommen früher sterben, bedeutet eine Anhebung des Rentenalters zudem eine Umverteilung von unten nach oben.

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"Rente nach dem Tod", UZ vom 11. Juni 2021



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