Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben anlässlich der bevorstehenden Justizministerkonferenz ihre Forderung erneuert, arbeitende Gefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen. Die Organisationen fordern vom Bundesgesetzgeber, das dazu nötige, seit 1977 versprochene Bundesgesetz zu erlassen.
Die aufrufenden Vereine sehen in der Verweigerung der Einbeziehung eine Verletzung des Resozialisierungsgebotes des Strafvollzugsgesetzes sowie des Gleichheitsgrundsatzes und des Sozialstaatsgebotes des Grundgesetzes. Auch werde die Würde der arbeitenden Gefangenen in Frage gestellt, wenn deren Arbeit extrem niedrig entlohnt wird und sie obendrein keine Ansprüche aus den Sozialversicherungen erwerben.