Mindestlohn führt auch weiterhin in die Altersarmut

Reicht nicht

Von Werner Sarbok

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Nach der Berechnung des Statistischen Bundesamtes sind die maßgeblichen Tariflöhne in den vergangenen zwei Jahren um 4,8 Prozent gestiegen. Wäre diese Erhöhung auf den derzeitigen Mindestlohn von 8,84 Euro aufgeschlagen worden, hätte sich eine Erhöhung um 42 Cent auf 9,26 Euro pro Stunde ergeben. Also steigt der Mindestlohn nur um knapp 4 Prozent, die damit noch unter der allgemeinen Tarifentwicklung liegt. Trotz der Erhöhung bleibt der Bundesrepublik die Schlusslaterne in den Reihen der wirtschaftlich starken europäischen Staaten erhalten.

Die DKP forderte in ihrem Sofortprogramm vom April 2016 einen Mindestlohn von 12 Euro. Dieser Position hat sich nun Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angeschlossen. In einem Gastbeitrag für die „Bild“-Zeitung sprach er sich für eine deutlich höhere Lohnuntergrenze aus: „Ich finde, dass zwölf Euro Mindestlohn angemessen sind“, schrieb er in dem Blatt und dass die deutschen Unternehmen nicht am Lohn sparen sollten. Andere SPD-Größen zogen nach, und „Arbeitgeber“-Vertreter zeigten sich empört: Die SPD verabschiede sich von der Sozialpartnerschaft, kritisierte Karl-Sebastian Schulte, Vertreter des Handwerks in der Mindestlohnkommission der Bundesregierung. Schützenhilfe erhielt er von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer: „Wenn Finanzminister Scholz hier politisch eingreift, ist das ordnungspolitisch falsch und ökonomisch unverantwortlich.“

Innerhalb der Gewerkschaften gab es bereits seit längerer Zeit Diskussionen über eine Erhöhung des Mindestlohnes. Im Mai sprach sich der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann für eine „spürbare Erhöhung“ des Mindestlohns aus. Die Wirtschaftslage sei gut, „also muss es auch einen ordentlichen Zuschlag geben“, wird er in der „Saarbrücker Zeitung“ zitiert.

Hilfreich ist die Antwort der Bundesregierung im Mai 2018 auf eine Anfrage der Linksfraktion, wie hoch der Lohn sein muss, damit ein Beschäftigter im Alter eine Rente oberhalb der Grundsicherung, also 814 Euro, bekommt. In der Antwort des Bundesarbeitsministeriums hieß es: „Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich.“

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"Reicht nicht", UZ vom 9. November 2018



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