Zum Tarifabschluss der GDL bei der Bahn

Reiche „Ernte“?

Die Mitglieder der GDL haben eindrucksvoll demonstriert, dass sie hinter ihrer Organisation stehen, und kein der Gewerkschaftsbewegung verbundener Mensch wird der GDL bestreiten können, dass sie für ihre Forderungen die nötige Durchsetzungsmacht besitzt. Eine Streikbeteiligung einer Berufsgruppe in dieser Größenordnung, da kann sich manch eine Gewerkschaft eine Scheibe von abschneiden.

Die Tarifauseinandersetzung mit der Deutschen Bahn AG hat erwartungsgemäß große Emotionen ausgelöst. Nun ist der Streik vorbei und nun sollte eine klare Analyse im Vordergrund stehen. Diese ist aber offensichtlich in Teilen der Linken in Illusionen abgeglitten und die Welt kann nur so sein, wie sie einem gefällt. Dazu gehört, dass die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) schlecht ist, vermeintlich eine handzahme Hausgewerkschaft, was deren Abschluss im letzten Jahr zeige. Dass es dieser Abschluss erst ermöglicht hat, dass nicht massenhafte Kurzarbeit eingetreten ist, staatliche Zuschüsse abgesichert wurden, Einstellungen festgeschrieben oder Beschäftigung gesichert wurde, hat dabei wohl keine Bedeutung. Im Grunde konnte die GDL darauf ihre Auseinandersetzung aufbauen.

Zur Analyse gehört auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine Beteiligung außerhalb der bisher vertretenen Berufsgruppen der GDL nur im Promillebereich stattgefunden hat. Eine monetäre Bewertung zeigt zudem keinen großen Unterschied zum EVG-Abschluss: 1. Die erste Stufe der Entgelterhöhung liegt für zwei Jahre bei 1,5 Prozent. 2. Die zweite Stufe liegt jenseits der Geltungsdauer für den EVG-Tarifvertrag. 3. Die Corona-Prämie hatte der Konzern schon im Dezember letzten Jahres allen Eisenbahnern zugesagt, es bedurfte dazu nur der Einigung mit der GDL. 4. Der Abschluss zur Betriebsrente ist ebenso ähnlich. Dabei ging es nie um eine Abschaffung, sondern darum, wie das alte Rentensystem von 1994 in das seit Jahren bestehende neue System der betrieblichen Altersvorsorge überführt wird – das hat die GDL jetzt akzeptiert. 5. Für die GDL-Mehrheitsbetriebe – derzeit 16 von 300, in denen der Tarifvertrag gilt – erweitert die GDL ihren Organisationsbereich, indem sie die so gescholtenen Tarifverträge der EVG für die betroffenen Berufe textlich übernimmt. 6. Der Mitgliederabgleich via Notar entsprechend dem Tarifeinheitsgesetz wird jetzt akzeptiert.

Warum dann die Schärfe der Aus­einandersetzung? Der GDL-Vorsitzende hat es nach dem Abschluss selber zugegeben, dass das Tarifeinheitsgesetz zum Behauptungskampf der GDL geführt hat und damit zur verschärften Spaltung der Beschäftigten. Beendet wurde diese Auseinandersetzung nur durch den politischen Eingriff in die Tarifautonomie. Eine „reiche ‚Ernte“ – so bezeichnete Winfried Wolf das Ergebnis im Onlinemagazin „Telepolis“ – sieht anders aus.

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"Reiche „Ernte“?", UZ vom 24. September 2021



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