Am Mittwoch der vergangenen Woche ging der Entwurf des neuen Weißbuchs der Bundeswehr an „die Gremien“. Auch andere Ministerien hatten zugearbeitet. Noch liegt der abschließende Text nicht vor, aber die Bundesregierung will eine stärkere deutsche Führung in der Welt. Deutschland soll „aktive Gestaltungsmacht“ werden und ein „zentraler Akteur“ in Europa sein. Ersteres und eine Sicherheitspolitik „ohne Tabus“ angesichts einer veränderten Weltlage – die aber auch die „Innere Sicherheit“ betrifft – hatte Kriegsministerin Ursula von der Leyen bereits im Februar vergangenen Jahres angekündigt und zugleich mehr Geld für die Modernisierung der Ausrüstung der Bundeswehr und deren zunehmenden weltweiten Einsätzen gefordert. Man will Führungsmacht sein – und den großen deutschen Unternehmen noch besser die Durchsetzung eigener Interessen sowie den Zugriff auf Ressourcen in aller Welt sichern.
Im Weißbuch der Bundeswehr von 2006 war Russland noch als „herausgehobener Partner“ bezeichnet worden. Heute steht zur Diskussion, ob Russland als Feind der NATO gesehen wird. Noch scheint es in der Großen Koalition unterschiedliche Einschätzungen zu geben. Folgt man der aggressiven NATO-Linie, die Anfang der Woche auf einem Treffen von 250 Parlamentariern aus 28 Mitgliedsstaaten des Paktes bekräftigt wurde, ist alles klar: Russland ist die „potentielle Bedrohung“, ein möglicher Aggressor. Die Abgeordneten verabschiedeten einstimmig eine Erklärung, die „Russlands Gewaltanwendung gegen seine Nachbarn und versuchte Einschüchterung der (NATO)-Verbündeten“ anprangert.
Während offenbar viele andere Punkte des aktuellen Weißbuchs unter den Akteuren – Verantwortlichen der Bundeswehr, aus Ministerien sowie Politikern und Sachverständigen – unumstritten sind, gibt es bis zuletzt auch Meinungsverschiedenheiten. Diese betreffen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren (vor allem bei Terroranschlägen), die Rolle des Bundessicherheitsrates (Soll er zu einem strategischen Steuerungsgremium ausgebaut werden?). Unter welchen Bedingungen sollen Auslandseinsätze der Bundeswehr auch ohne UN-Mandat und außerhalb von NATO-Missionen erlaubt sein? Und soll auf EU-Ebene ein besonderer Rat der Verteidigungsminister geschaffen werden?
Angesichts neuer Bedrohungen „an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit“ fordern Verantwortliche – und nicht nur aus der Bundeswehr – neue Regeln für deren Einsatz im Inneren. Nur müsse dies auf einer „klaren Grundlage“ geschehen, sprich, die Verfassung ist in diesem Sinne noch weiter zu ändern. Der SPD gefällt das nicht. In der Originalfassung des Grundgesetzes sind dem Einsatz der Armee im Inneren enge Grenzen gesetzt. Die Aufgabenbereiche von Polizei und Militär sind eindeutig getrennt. Für die Innere Sicherheit ist allein die Polizei zuständig.
Das entspricht aber so schon seit vielen Jahren nicht mehr der Realität. Der Publizist Rolf Gössner macht schon länger auf die „neue Sicherheitsarchitektur“ der Herrschenden aufmerksam: Bundeswehr, Geheimdienste und Polizei ziehen an einem Strang gegen die Bürgerrechte. Es gibt schon seit Jahren eine zunehmende Militarisierung der Innenpolitik. Dabei darf die Bundeswehr laut Grundgesetz bei der Katastrophenhilfe Sandsäcke schleppen und Technik einsetzen sowie „Amtshilfe“ leisten. Sie darf aber auch im „inneren Notstand“ (Art 87 a IV GG) nicht nur Flughäfen usw. bewachen, sondern auch Waffen gegen Aufständische einsetzen. Die SPD-Seite in der Bundesregierung war jetzt für eine weitere Verfassungsänderung (noch) nicht zu haben. Die braucht man ja eigentlich auch nicht. Man beruft sich auf die These von der „vernetzte(n) Sicherheit“ und umgeht damit eine Verfassungsdebatte und eine Abstimmung im Bundestag. „Vernetzte Sicherheit“ stellt aber – so Sevim Dagdelen bereits 2012 auf dem Friedensratschlag in Kassel – „nicht nur eine außenpolitische Strategie“ dar, „sondern auch eine innenpolitische.“