Das Bundesverwaltungsgericht hat die routinemäßige Durchsuchung von Handys und anderen Datenträgern von Geflüchteten für rechtswidrig erklärt, wenn diese keine biometrischen Pässe oder vergleichbare Papiere vorlegen können. Gegen diese Praxis hatte eine Frau aus Afghanistan geklagt, die im Jahr 2019 nach Deutschland gekommen war. Sie war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Herausgabe ihres Handys und ihrer Zugangsdaten aufgefordert worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Zugriff auf persönliche Kommunikationsmittel erst dann erfolgen darf, wenn mildere Mittel zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft sind.
Rechtswidrige Praxis
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