„Es grenzt beinahe an Volksverhetzung, wenn der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ganze Flüchtlingsgruppen öffentlich des Sozialhilfemissbrauchs bezichtigt und zu verfassungswidrigen Leistungskürzungen aufruft“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“, die Forderung des BAMF-Präsidenten Manfred Schmidt, Asylsuchenden aus angeblich sicheren Herkunftsländern die Bargeldleistungen zu streichen. Jelpke weiter:
„In Deutschland wird derzeit wieder einmal das Stück ‚Biedermann und die Brandstifter‘ aufgeführt. In der Hauptrolle diesmal der Präsident des Asyl-Bundesamtes, Schmidt. Während Brandanschläge und Übergriffe auf Flüchtlingsheime dramatisch zunehmen, fordert er im Gespräch mit der bürgerlichen Frankfurter Allgemeinen Zeitung die pauschale Kürzung der Bargeldleistungen für Asylsuchende aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, ‚vom ersten Tag‘ an. Sie sollen ‚kein Taschengeld‘ mehr erhalten, erklärt er, ‚dann würde der Zustrom schnell abnehmen‘.
Zwar beruft sich der Präsident des BAMF auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz. Doch er hat es offensichtlich nicht gelesen – oder nicht verstanden, denn Leistungskürzungen mit dem Ziel der Abschreckung sind und bleiben verfassungswidrig. Der BAMF-Chef hat sich mit diesen infamen Aussagen selbst um seine Reputation gebracht und Rassisten und Brandstiftern scheinbare Argumente für ihr Handeln an die Hand gegeben.“