Zu den Kommunalwahlen in NRW

Rechtsbruch programmiert

Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW will auf Teufel komm raus an dem Termin der Kommunalwahl am 13. September festhalten. Auch wenn der Abgabetermin der Wahlprotokolle und anderer Formalitäten und gegebenenfalls die vorgeschriebene Anzahl von Unterstützungsunterschriften um einige Tage verschoben wurde, wird mit diesem Zeitplan kleinen Wählergruppen und Parteien wie der DKP das passive Wahlrecht genommen. Das ist offener Rechtsbruch.

Es war lange nicht absehbar, wann die Durchführung von Aufstellungsversammlungen unter den aktuellen Corona-Bedingungen vertretbar war. „Diesen kommt im Rahmen der innerparteilichen Demokratie und als Bestandteil des Wahlverfahrens eine hohe Bedeutung zu. Jedes stimmberechtigte Parteimitglied ist vorschlagsberechtigt, die Bewerber müssen die Möglichkeit haben, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen“, stellt dazu das Innenministerium in NRW fest. Die Aufstellungsversammlung ist nach Auffassung des Innenministeriums eine notwendige Präsenzveranstaltung, auf die vor der Wahl nicht verzichtet werden kann. Alternativen seien weder erkennbar noch dürften sie rechtlich zulässig sein.

Kleinere Wählergruppen und Parteien müssen zudem noch Unterstützungsunterschriften für ihre Kandidaturen sammeln. Unter den bestehenden Voraussetzungen ist das nicht leistbar. In diesen Tagen kann es nicht gelingen, auf der Straße Menschen für die Abgabe ihrer Unterschrift zu gewinnen.

Gerade für die DKP ist der Wahlkampf auf der Straße das zentrale Element, um für Stimmen zu werben.

Veranstaltungen sind aktuell immer noch verboten, es ist noch nicht absehbar, wann sie wieder möglich sind. Zu Rechtverweist DKP-Ratsherr Michael Gerber darauf, dass die Vorbereitung von Kommunalwahlen nur möglich ist, wenn demokratische Grundrechte wie öffentliche Versammlungen, Demonstrationen, Kundgebungen und Volksfeste sowie Informationsstände der Parteien gewährleistet sind. Und was derzeit überhaupt nicht vorhersehbar ist: Wie wird der Stand der Corona-Ausbreitung am Wahltag sein, ist die reguläre Wahl dann überhaupt durchführbar?

Was wir jetzt nicht brauchen, sind weitere Einschränkungen demokratischer Rechte. Beharrt die NRW-Landesregierung auf dem Wahltermin und der Einreichung von Unterstützungsunterschriften für die Kandidaturen, bedeutet das die Verweigerung des passiven Wahlrechtes – nicht nur für die Kommunistische Partei.

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"Rechtsbruch programmiert", UZ vom 5. Juni 2020



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