Zu „Der nächste Schritt“, UZ-Blog vom 31. Januar

Rechtsbruch

Ralf Cüppers, Flensburg

Ihr schreibt, Thüringens Innenminister Georg Maier hätte zuletzt dafür geworben, psychisch kranke Menschen künftig als „Gefährder“ zu melden, damit man sie abschieben kann. Wer soll denn das machen? Wenn ich als Arzt eine Diagnose einer psychischen Erkrankung irgendwohin melde, verstoße ich gegen meine ärztliche Schweigepflicht. Wenn eine Person ohne ärztliche Approbation eine Diagnose einer psychischen Erkrankung irgendwohin meldet, ist es ebenfalls gesetzwidrig, denn eine Person ohne Approbation kann eine solche Diagnose gar nicht stellen. Wer den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt. So oder so, die Meldung eines psychisch kranken Menschen als „Gefährder“ verstößt gegen geltendes Recht. Als Arzt für psychotherapeutische Medizin kann ich das beurteilen. Wer solche Vorschläge macht, hat keine Ahnung von der Gesetzeslage.

Ein Minister ist verpflichtet, sich an das geschriebene Recht zu halten. Wenn er die Gesetzeslage, an die er sich in seinem Amt halten muss, nicht kennt oder sich nicht daran halten will, kann er diesen Beruf nicht ausüben und muss zurücktreten.

Sinnvoll ist es, unser Gesundheitssystem personell und finanziell so auszustatten, dass alle psychisch kranken Menschen, Migranten und Deutsche gleichermaßen, so behandelt werden können, dass Gewalttaten wie in Aschaffenburg nicht mehr vorkommen. Stattdessen steckt unser Staat die nötigen Mittel lieber in die Kriegsvorbereitung.

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"Rechtsbruch", UZ vom 7. Februar 2025



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