Neue Expertisen zum Tod von Oury Jalloh

Recht(s)-Staatliche Pleite

Von Hilmar Franz

Die staatsanwaltlich seit fast elf Jahren aufrechterhaltene Zweckhypothese einer suizidalen „Selbstentzündung“ im Fall Oury Jalloh, in eng fixierten Ankettungen eines Polizeiknasts binnen 30 Minuten zur Unkenntlichkeit fortschreitend, ist im Kern widerlegt. Gemäß dem Tenor neuer gutachterlicher Ergebnisse eines internationalen Expertenteams von Principal Forensic Services (Großbritannien/Kanada) ist es „wahrscheinlicher, dass eine dritte Person das Feuer entzündet hat“, die zur Tatzeit am 7. Januar 2005 Zutritt zur Zelle 5 im Sicherungsgewahrsam des Dessauer Polizeireviers hatte. Damit wäre der Geflüchtete Oury Jalloh aus Sierra Leone einem heimtückischen Tötungsverbrechen zum Opfer gefallen. Der 22-Jährige war unter Alkohol- und Drogeneinfluss rechtswidrig eingesperrt und in gespreizter Lage eng an eine feuerfeste Matratze und an die Wand gekettet, mit geringer Fähigkeit, sich zu bewegen, eigene Handlungen zu planen oder auszuführen. Der drei Tage später behauptete Fund eines Feuerzeugrests unter dem Rücken, hauptsächliches „Beweismittel“, kann nach übereinstimmenden Analysen „zur Zeit des Vorfalls eher nicht in der Zelle gewesen sein“.

Um eine kritische Analyse der bisher nur in Teilen öffentlich zugänglichen Ermittlungsergebnisse vorzulegen und vorzutragen, bat die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh e. V. am 27. Oktober vier in London bzw. in Ottawa beauftragte Gerichtsmediziner und Brandexperten vor die Presse in Berlin. Für die weiterführende Klärung der Brand- und Todesursache anhand von gerichtlichen Dokumenten sind Iain Peck, Emma Wilson, Alfredo E. Walker und Michael Scott-Ham seit 2014 als alternative Sachverständige auf Spendenbasis tätig. Das von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellte Fotomaterial vom Tatort ist unvollständig, die seitdem leerstehende Zelle unzugänglich, die erste Spurensicherung lückenhaft. Die nachträglichen brandforensischen, toxikologischen und medizinisch-forensischen Folgerungen sind dagegen online oder als Prints abrufbar. Sie stehen in einem ergänzenden Verhältnis zur ebenfalls alternativen Expertise des irischen Brandsachverständigen Maksim Smirnou. Er bewies vor genau zwei Jahren mit seiner viel beachteten Abbrandversuchsreihe in einem originalgroßen Zellennachbau, dass ein Schadensbild ähnlich dem Ausmaß vom 7. 1. 2005 nur mit mindestens zwei Litern Benzin als Brandbeschleuniger erzeugt werden konnte.

„Staatsanwaltschaft missbraucht offenkundig

ihren Ermittlungsauftrag zum Schutze der Täter“

Der öffentliche Druck der Initiative um den Schwarzafrikaner und Jalloh-Freund Mouktar Bah auf die zuständige Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bewirkt bis heute eher einen auf die Aktivisten zurückschlagenden Verfolgungseifer. Und das bei der Polizei sogar im direkten Sinn. Am 27. Oktober konnte der neue Hauptermittler, Staatsanwalt Olaf Braun, in Berlin keinerlei verwertbare Auskünfte zu Schritten in der Sache selbst geben. Staatsanwaltschaftlich verlautbarte 2013 die qualifizierte Umwandlung eines längeren Prüfverfahrens zur Todesursache Oury Jallohs in die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt. Derzeit finden auf amtliche Veranlassung weitere Untersuchungen durch einen Brandsachverständigen in der Schweiz statt.

„Wir nehmen an, dass auch die Staatsanwaltschaft weiteren Aufklärungsbedarf hat“, erklärten die Sprecher der Oury-Jalloh-Initiative Nadine Saeed und Thomas Ndinha am 27. Oktober in Berlin. „Trotz schwerer Indizien- und Beweislast, die die Hypothese, Oury Jalloh habe die Matratze selbst entzündet, fundamental in Frage stellt, hat die Staatsanwaltschaft Dessau das Gutachten von Maksim Smirnou nicht zum Anlass genommen, entsprechende Ermittlungen einzuleiten, zumal es Hinweise auf mögliche Tatverdächtige gibt.“ Im Gegenteil beruhe die von der Staatsanwaltschaft weiterhin öffentlich vertretene Meinung, „es gebe keinerlei Anhaltspunkte für die Beteiligung Dritter“, auf einer hypothetischen Schlussfolgerung, deren einziger Anhaltspunkt „ein aktiv manipuliertes Beweismittel in einem rechtsstaatlichen Verfahren“ war. Die „nicht zielführenden“ im Inland bestellten früheren Gutachten und Laborversuche zeigten und zeigen auch jetzt noch „die Staatsanwaltschaft als Herrin des ersten Ermittlungsverfahrens“. Sie „missbraucht offenkundig ihren Ermittlungsauftrag zum Schutze der Täter und benutzt die ihr anvertraute Deutungshoheit über das Verfahren, um die Öffentlichkeit mit falschen Informationen und Analysen in die Irre zu führen.“

Die seit 2005 lancierte „Version“ einer Selbstentzündung am Tatort ist richterlich immer noch unbeanstandet. Sie liegt auch dem Magdeburger Geldstrafen-Urteil von 2012 gegen den damals leitenden Revierbeamten Schubert zugrunde, das der Bundesgerichtshof bestätigte: Fahrlässige Tötung. Schubert habe zugelassen, dass Oury Jalloh in der Zelle (handelnd??) ohne ständige optische Überwachung blieb.

Speiseröhre statt Luftröhre

Das angeblich benutzte, ominös aufgetauchte Feuerzeug scheidet nach Meinung des Londoner Brandsachverständigen Iain Peck in jeder Hinsicht aus. Für seine durch Indizien begründete Annahme, der Brand habe sich schon im Anfangsstadium als „Flashfire“ („im Ergebnis einer offenen Zündflamme“) ausgebreitet, hätten sich trotzdem noch deutliche Merkmale am Körperrücken, auch noch verwertbare DNA-Spuren am Feuerzeugrest finden lassen müssen. Andererseits sollen ausgerechnet darin verklebte fremde, nicht zuordenbare Textilfasern und Tierhaare die halbstündige Feuerwalze in der Zelle überdauert haben?

Angesichts der vorliegenden flächendeckenden Zerstörung der gesamten Matratze könne nicht von einem (abgrenzbaren) Schwelbrand ausgegangen werden. Die Tatsache, dass 2005 am Feuerzeug- und am Matratzenrest kein Brandbeschleuniger nachgewiesen werden konnte, sei noch „kein Nachweis der Abwesenheit“ eines Brandbeschleunigers, so Peck. Der könne auch vom Feuer aufgebraucht worden sein. Er sei der Meinung, „dass es trotz allem möglich war, dass am 7. 1. 2005 eine brennbare Flüssigkeit zur Beschleunigung der Feuerentwicklung in Gewahrsamszelle 5 zum Einsatz gekommen ist“.

Pecks Kollegin Emma Wilson kritisierte das fehlerhafte Herangehen in früheren Tests und in „fundamental flüchtigen“ Gutachten, in denen es auch um die Brandvorbereitung durch mögliches Aufschneiden des feuerfesten Matratzenbezugs an mehreren Stellen ging. Fixiert (nach rechtspopulistischem Vorbild?) und mit eingeschränktem Bewusstsein wurde demnach Oury Jalloh theoretisch mehr Bewegungsspielraum zugebilligt als einem im Raum anwesenden Dritten. Der kanadische Gerichtsmediziner Alfredo E. Walker folgert aus den verfügbaren Informationen und dem Ausmaß schwerster Körperverbrennungen in kurzer Zeit zwei mögliche Szenarios: Das als „Täter unbekannt“ beschriebene mit Folgen wie bei Haus- und Wohnungsbränden, wo auch Möbel brennen, oder eben ein „Flash-Fire“, ausgelöst mit einem Brandbeschleuniger.

Anhand der Ergebnisse der „einzig beweiskräftigen“ Blutuntersuchungen der ersten Autopsie (noch am 7. 1. 2005) wies sein britischer Kollege Michael Scott-Ham nach, dass Oury Jalloh „keine signifikanten Mengen an Rauch bzw. Rauchgasen eingeatmet hat“. Das spricht für einen schnellen Tod. Alfredo E. Walker kritisierte ein gegenteiliges Polizei-Gutachten. Er könne „den allgemeinen Befund der Einatmung von Ruß in das Atmungssystem nicht bestätigen“. Die Staatsanwaltschaft stellte ihm dafür keine Fotos von der eröffneten Luftröhre (Kehlkopf und Trachea) zur Verfügung, sondern ein falsch beschriftetes von der Speiseröhre.

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"Recht(s)-Staatliche Pleite", UZ vom 6. November 2015



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