Nach der Spaltung und Auflösung der ehemaligen Linksfraktion im Deutschen Bundestag haben sich die Gruppen „Bündnis Sahra Wagenknecht“ und „Die Linke“ gebildet. Während die den Fraktionen zugestandenen Rechte und Zuschüsse gesetzlich geregelt sind, werden die Arbeitsbedingungen für Gruppen per Mehrheitsbeschluss festgelegt. In der vergangenen Woche billigte der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition den Gruppen das Recht zu, Anträge und Gesetzentwürfe einzubringen und pro Gruppe bis zu zehn kleine und große parlamentarische Anfragen im Monat zu stellen. Diese Einschränkung des Fragerechts stieß auf Kritik. Jessica Tatti (BSW) sprach von einer „unnötigen Gängelung der Opposition“, die „Linken“-Vorsitzende Janine Wissler vermutete, dass die Ampel ihre Gruppe daran hindern will, „den Finger in die Wunde“ zu legen. Wie „tagesschau.de“ berichtete, hatten die Abgeordneten der früheren Linksfraktion vom Jahresende 2021 bis Ende 2023 966 kleine Anfragen gestellt und dabei unter anderem Informationen zu Rüstungsexporten ans Licht gebracht.
Rechte eingeschränkt
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