Am 6. April hat das Arbeitsgericht Berlin die Kündigungsschutzklagen von drei Gorillas-Fahrern abgewiesen. Die Kollegen waren für die Teilnahme an sogenannten „wilden“ Streik entlassen worden. Die außerordentlichen fristlosen Kündigungen waren in zwei Fällen nach Ansicht von Richter Thomas Kühn wirksam, im dritten Fall sei eine Kündigung nach Ablauf einer Zweiwochenfrist rechtmäßig. Der Richter hatte zu Prozessbeginn angekündigt, er werde in der Verhandlung keine politischen Erklärungen dulden.
Rausschmiss rechtens
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