Rolf Gössner kann man zu seinem Sieg gratulieren, für Kommunistinnen und Kommunisten ist es aber ein Pyrrhussieg. Höchstrichterlich wird festgestellt, dass die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit stets dort überschritten wird, wo eine „sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung“ im „klassisch marxistisch-leninistischen Sinn“ angestrebt wird. Damit werden alle Aktivitäten von Kommunisten potentiell kriminalisiert. Inwiefern dies die Verfassung hergibt, muss seit dem KPD-Verbot ja nicht mehr begründet werden. Es zeigt sich erneut, dass es unverantwortlich ist, nicht konsequent für die Rücknahme des KPD-Verbots zu kämpfen. Ich fürchte, dass die DKP das möglicherweise noch teuer bezahlen könnte, sollten die Klassenauseinandersetzungen zunehmen.
Ganz abgesehen davon, sollte hin und wieder auf die der Verfassung zugrunde liegende Volkssouveränität hingewiesen werden. Die geht irgendwie immer unter. Sie ist nämlich eigentlich oberstes Prinzip. Die Verfassung ist ihr Werk und kann vom Volke geändert werden. Schade auch, dass der Verfasser des Artikels es versäumt, auf den in diesem Urteil klar zutage tretenden Klassencharakter des Rechtssystems, inklusive der Verfassung, hinzuweisen.