Kommission der bayerischen Staatsregierung soll Polizeiaufgabengesetz optimieren

Pseudodemokratischer Klamauk

Von Markus Bernhardt

Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) steht auch weiterhin in der Kritik von Bürgerrechtlern und Datenschützern. Zugleich sind mehrere Klagen gegen das repressive Gesetz anhängig. Einen besonderen Coup hatte sich daher die Landesregierung des Freistaates ausgedacht: Eine sechsköpfige Kommission soll das mögliche „Optimierungspotenzial“ des Gesetzes feststellen. Neben Erwin Allesch (Vizepräsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs a. D.), Martin Burgi (Universitätsprofessor, LMU München), Peter Dathe (Polizeipräsident a. D., Bayerisches Landeskriminalamt), Karl Huber (Vorsitz), Elisabeth Mette (Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts a. D.) soll Thomas Petri (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz), das PAG dahingehend überprüfen. In einigen Wochen soll die Kommission ihren Bericht vorlegen.

Grenzen der eigenen Arbeit setzte sich die Kommission bemerkenswerterweise bereits im Vorfeld selbst: „Keinen Maßstab für die Untersuchungstätigkeit der PAG-Kommission bilden Normen des höherrangigen Rechts, insbesondere weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung. Die Prüfung der Vereinbarkeit von Vorschriften des PAG mit diesen Maßstäben ist dem Bundesverfassungsgericht und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anvertraut, bei denen jeweils mehrere Verfahren anhängig sind.“ Das mag auf der einen Seite richtig sein. Auf der anderen Seite fügt sich die Kommission damit bestenfalls in die für sie vorgesehene Statistenrolle ein und bewertet das Kleinklein des Gesetzes, welches von Gerichten womöglich als verfassungswidrig eingeschätzt werden wird. So fußt das PAG, wie mittlerweile auch andere der von der Mehrheit der Bundesländer bereits verschärften Polizeigesetze, auf dem juristisch nicht definierbaren Begriff einer „drohenden Gefahr“. Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist somit eine Prognosejustiz, die mit realen Gegebenheiten und konkreten Vorwürfen oder Verdachtsmomenten nichts zu tun hat.

Auch die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes hatten bereits Kritik an der eingesetzten Kommission geäußert. So sei diese „eine völlig unzureichende Reaktion auf die Kritik an den drastischen und zum Teil grundgesetzwidrigen Verschärfungen des Polizeiaufgabengesetzes“. Die Kommission widme sich zudem „ausschließlich der praktischen Umsetzung des neuen PAG und dabei lediglich einigen besonders umstritten Elementen“. „Eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Bestimmungen selbst unterbleibt. Dazu kommt, dass Einzelfallprüfungen nicht geplant zu sein scheinen, obwohl mindestens ein skandalöser Anwendungsfall in Schweinfurt dringend aufklärungsbedürftig ist“, sagt das Bündnis gegen das PG.

Jüngst war das Bündnis von der Kommission angefragt und gebeten worden, seine Sicht auf die Dinge mitzuteilen. Das Bündnis „#noPAG – Nein zum Polizeiaufgabengesetz Bayern“ kam der Bitte nach, weigerte sich jedoch, eine Stellungnahme hinter verschlossenen Türen abzugeben. „Die Gesprächsinitiative der PAG-Kommission gegenüber Kritikerinnen und Kritikern des PAG kommt ein knappes Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes reichlich spät. Gleichwohl beantworten wir den Fragenkatalog selbstverständlich umfassend und erhalten damit unsere grundlegende Ablehnung des in unseren Augen verfassungswidrigen neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes aufrecht“, stellte „noPAG“-Sprecher Jörg Jovy klar. Auf seiner Internetseite hat das Bündnis seine mehrseitige Antwort an die Kommission veröffentlicht.

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"Pseudodemokratischer Klamauk", UZ vom 3. Mai 2019



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