Politiker bereichern sich straffrei an Corona-Pandemie

Profitables Händewaschen

Die Liste der Politiker, die als Corona-Krisengewinnler unangenehm aufgefallen sind, wird immer länger: Georg Nüßlein (CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, 660.000 Euro Auftragsprovision steuerfrei; Nikolaus Löbel (CDU), 288.000 Euro an Provisionen für die Vermittlung von FFP2-Masken; Mark Hauptmann (CDU), Vermittlung von Maskenlieferungen an Landkreise gegen Spenden für seinen Kreisverband. 240 CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete gaben am vergangenen Freitag ihre Ehrenerklärung ab. Nicht ganz freiwillig, aber dafür mit staatstragendem Pathos. Wie immer, wenn die CDU Ehrenerklärungen für erforderlich hält, ob bei Uwe Barschel 1987 oder am 3. Dezember 1952 im Bundestag, als Konrad Adenauer die Wehrmachtssoldaten, „die ehrenhaft zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft gekämpft haben“, von jeder Schuld freisprach.

Für die CDU- und CSU-Fraktionschefs Ralph Brinkhaus und Alexander Dobrindt ist das ein erster Schritt in der Transparenzoffensive: Jetzt sei „klargestellt, dass sie in der Corona-Pandemie mit aller Kraft gearbeitet haben, die Krise zu bewältigen, Bürgern zu helfen und Unternehmen zu unterstützen, ohne einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen“. Der zweite Baustein der „Transparenzoffensive“ ist die Pflicht zur Mitteilung von Nebeneinkünften – selbstverständlich erst ab einem Betrag über 100.000 Euro – und die Hochstufung der Strafdrohung des Paragraphen 108e StGB (Bestechlichkeit von Mandatsträgern) zum Verbrechenstatbestand.

Die Angst vor den Folgen des Handaufhaltens wird dadurch nicht ausgelöst. Denn schon bisher fielen Mandatsträger stets durch das bewusst grobmaschige Netz des 2014 aufgefrischten Straftatbestandes. Das meint auch Bundesrichter Thomas Fischer: „Die Vorschrift wurde zwar noch nie angewandt und ist auch mit ruhiger Hand so formuliert, dass das so bleiben wird, falls sich nicht einer richtig dumm anstellt; aber eine kleine Strafrahmenerhöhung kann dann ja umso weniger schaden und sorgt für gute Laune bei den Mitbürgern draußen im Lande.“

Die SPD sieht in der Maskenaffäre ein strukturelles Problem der CDU. Nachdem ihr Kovorsitzender Norbert Walter-Borjans gerade seinen Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ freigegeben hatte, wonach bei CDU und CSU „das Prinzip, dass eine Hand die andere wäscht, immer wieder zum Vorschein“ komme, wird seine Partei von der Meldung eingeholt, der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) habe seiner Gattin einen höchst lukrativen Leitungsjob samt Geschäftslimousine bei der AWO verschafft. Dietmar Bartsch (Partei „Die Linke“) verortet die bürgerlichen Mandatsträger „knietief im moralischen Sumpf“ und moniert „fehlenden Anstand“.

Mit Moral und Anstand hat profitorientiertes Wirtschaften nichts zu tun. Wie auf Kosten der Steuerzahler verdient wird, zeigt Gesundheitsminister Jens Spahn. Im Frühjahr 2020 orderte er 200 Millionen FFP2-Masken und 60 Millionen OP-Masken im sogenannten „Open-House-Verfahren“ (fester Liefertermin, garantierte Abnahme zum Festpreis von 4,50 Euro je Maske) für mehr als eine Milliarde Euro aus dem Steuertopf. Das „Ärzteblatt“ setzte am 23. März 2020 – also zur gleichen Zeit – den Bezugspreis einer Maske je nach Ausführung auf „11 bis 60 Cent“ an. Für die „Überwachung“ des Einkaufs zahlte das Gesundheitsministerium den aus dem Wirecard-Skandal bekannten Wirtschaftsprüfern Ernst & Young (E&Y) ein Pauschalhonorar von 9,5 Millionen Euro netto. Nachdem das Ministerium mit Lieferungen maßlos überteuerter Masken überschüttet worden war, bekam E&Y im November 2020 den Folgeauftrag in der Höhe von 27 Millionen Euro zur Kontrolle der Rechnungen der über 700 Lieferanten.

Nur am Rande: Wie aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Fraktion der „Linken“ hervorging, vergab das Ministerium einen Masken-Transport­auftrag im zweistelligen Millionenvolumen an die Firma „Fiege Logistik“. Die hat ihren Sitz in Greven, just in dem CDU-Bezirk, dessen stellvertretender Vorstand Jens Spahn heißt.

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"Profitables Händewaschen", UZ vom 19. März 2021



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