Warum das „Kulturgut Buch“ geschützt wird

Preisbindung unter Beschuss

Von Herbert Becker

Der Streit um die Buchpreisbindung ist wieder eröffnet. Die Monopolkommission, ein fünfköpfiges Beratungsgremium der Bundesregierung, setzt sich in einem vor kurzem  veröffentlichten Gutachten „für eine Abschaffung der Buchpreisbindung“ ein. Die Buchpreisbindung, in einem eigenen Gesetz seit 2002 beschrieben, besagt, dass Buchverlage in Deutschland „verbindliche Preise beim Verkauf an Letztabnehmer“ festlegen können, und dann  Bücher überall zum gleichen Ladenpreis an den Endverbraucher verkauft werden müssen. Weit über 90 Prozent aller „Verlagserzeugnisse“ einschließlich E-Books oder anderer Datenträger der Verlage unterliegen der Preisbindung. Die deutsche Buchwirtschaft macht einen Jahresumsatz von gut 9 Milliarden Euro, verteilt auf rund 3 500 Verlage und über 6 000 Buchhandlungen einschließlich diverser Online-Shops. Wie begründet nun die Monopolkommission in ihrem Gutachten ihre Forderung: Sie vermag die immer wieder angeführten Effekte der Preisbindung nicht zu erkennen. Die Buchpreisbindung sei ein schwerwiegender Markteingriff. Der dürfe nur bei guter Begründung erfolgen. Zwar sei das Buch an sich durchaus ein schützenswertes Kulturgut und dieser Schutz auch ein anzuerkennendes kulturpolitisches Ziel. Dieses auch auf EU-Ebene anerkannte Ziel rechtfertige einen Eingriff in den europarechtlich geregelten freien Warenverkehr aber nur dann, wenn dieses Ziel eindeutig definiert sei. „Kulturgut Buch“ sei zu allgemein ohne eine nähere Definition. Eine kühne Argumentation, denn ein Blick in andere europäische Länder, die die nationale Preisbindung nie kannten oder in den letzten 15 Jahren abgeschafft haben, zeigt mehrere gravierende Parameter, die ernüchtern: Die Zahl der jährlich neu oder wieder aufgelegten Titel ist deutlich niedriger (Menge der Titel pro Kopf der Bevölkerung), die Zahl der Verlage ist deutlich geringer ohne einen höheren „Ausstoß“ an Titeln pro Jahr und die Zahl der Buchhandlungen ist drastisch geringer, soll heißen der „Weg zum Buch“ ist eher beschwerlich. Für neoliberale Politik ist eine Preisbindung natürlich Gift, sie verstößt gegen das Mantra, der „Markt alleine soll regeln“. Wie das mit dem „Markt“ aussieht, erkennt man zum Beispiel in Großbritannien. Der Hype um die „Harry-Potter-Romane“ führte beim Erscheinen jedes neuen Bandes zu einem Preiskrieg. Gleichzeitig stiegen die Preise für Schulbücher und Studienliteratur so gewaltig an, dass der britische Staat gezwungen war, Kompensationen einzuräumen.

Die Branche selbst ist sich der Zustimmung der Bundesregierung und der Bundestagsparteien sicher, der Popanz vom „Kulturgut Buch“ ist bisher ein gutes Schutzschild gegen Angriffe. Das niemand eine Definition vorlegen kann und will, was denn das so hehre Gut sei, stört nicht weiter. Notfalls muss die „Kulturtechnik Lesen“ dafür herhalten, die zu fördern sei. Keine Beachtung findet die Tatsache, dass mehr als 50 Prozent aller verlegten Titel Fachbücher und Wissenschaftsliteratur sind, weitere 30 Prozent ist all das, was in den Buchregalen unter Sachbuch, Ratgeber, Reiseführer und ähnlichem einsortiert ist. Die „schöne Literatur“ einschließlich der Kinder- und Jugendbücher macht gerade mal 20 Prozent aus, darin sind auch all die Schmöker, das „Lesefutter“ mit Wegwerfgarantie. Wer immer ernsthaft das schützen will, was als „Kulturgut“ zu verstehen sein mag, sollte bessere Argumente haben. Eine Argumentation, die Bildung, Aneignung von Wissen, Genuss und soziale Kommunikation in den Vordergrund rückt, hätte weniger die Interessen von Verlegern und Händlern im Blick, sondern die „kulturellen Bedürfnisse“ der Bevölkerung.

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"Preisbindung unter Beschuss", UZ vom 15. Juni 2018



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