Präventivhaft in Bayern

Seit der Einführung des neuen Polizeiaufgabengesetzes im Jahr 2017 kann die bayerische Polizei Menschen zur „Abwehr einer Gefahr“ in Haft nehmen, um eine Straftat oder eine „unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit“ zu verhindern. So geschehen am vergangenen Samstag, als 13 Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ ohne Hauptverhandlung in die JVA Stadelheim gebracht wurden, weil sie sich auf eine Straße am zentralen Münchner Verkehrsknotenpunkt Stachus gesetzt hatten. Acht von ihnen sollen nun 30 Tage lang in Unterbindungsgewahrsam, also Präventivhaft, verbringen.

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"Präventivhaft in Bayern", UZ vom 11. November 2022



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