Das Polizeigesetz „über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern“ (SOG MV) ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gab der Verfassungsbeschwerde der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) und dem „Bündnis SOGenannte Sicherheit“ recht. Mit dem Hinweis, der verfassungsrechtliche Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gewährleiste einen „Bereich höchstpersönlicher Privatheit des Individuums gegenüber Überwachung“, kassierte das BVerfG den Freibrief polizeilicher Überwachung. Mehr unter
kurzelinks.de/polizeigesetz.
Polizeigesetz gekippt
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