Politikverbot

Malis Übergangsregierung hat per Dekret am 10. April politische Betätigung landesweit untersagt. Das Verbot betreffe „politische Parteien und Vereinigungen mit politischem Charakter“, erklärte Regierungssprecher Abdoulaye Maïga, und gelte bis auf weiteres. Es diene einem „nationalen Dialog“.

Von dem Verbot betroffene Politiker der Opposition kritisierten die Entscheidung der Regierung. Sie hatten zuvor Proteste organisiert, nachdem die Übergangsregierung die für Februar vorgesehene Präsidentschaftswahl verschoben hatte, ohne einen neuen Termin festzulegen.

Am 17. April erklärte die Regierung zudem das oppositionelle Parteienbündnis „Koordination der Organisationen des Aufrufs vom 20. Februar 2023 zur Rettung Malis“ für aufgelöst. Zwei Gesetze aus den Jahren 2004 und 2005 verbieten Parteien, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen, und Vereinigungen, gegen die nationale Souveränität, nationale Einheit, Demokratie und den Laizismus des Staates zu arbeiten. Die Auflösung sei notwendig, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, erklärte Maïga.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Politikverbot", UZ vom 26. April 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Haus.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit