Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat Kritik an den Justizministern geübt. So hatte die Justizministerkonferenz auf ihrer Sitzung, die Anfang Juni in Nauen (Brandenburg) stattfand, beschlossen, das vorgelegte Ergebnis der Beratung des Strafvollzugsausschusses zur Einbeziehung der Gefangenen zur weiteren Beratung an eine Arbeitsgruppe des Finanz- und Arbeits- und Sozialministeriums weiterzuleiten, um die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen vorgelegten Modelle genauer zu prüfen und diese zu bewerten. „Damit hat es die Justizministerkonferenz unterlassen, endlich ein klares Signal an die Bundesregierung zu geben, das notwendige Bundesgesetz zur Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung, das schon im Strafvollzugsgesetz von 1977 festgeschrieben war, endlich auf den Weg zu bringen“, kritisierte Martin Singe, von der AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee. Seit 39 Jahren warten die Gefangenen damit auf das ihnen zustehende und zugesicherte Recht.
„Die Vorlage des Strafvollzugsausschusses war eine hinreichende Grundlage, um eine Entscheidung zu treffen. Notwendig wäre mindestens eine Renteneinbeziehung auf der Grundlage der Orientierung am Mindestlohn als Bezugsgröße gewesen“, monierte Singe weiter. Angemessen wäre die Erfüllung der Forderung aller Strafvollzugshilfsorganisationen, das Gesetz von 1977 als Grundlage zu nehmen und die Bezugsgröße auf 90 Prozent festzulegen. Das Vertrauen in den Rechts- und Sozialstaat würde bei den Betroffenen durch solche Verzögerungsentscheidungen nicht gestärkt, kritisierte das Grundrechtekomitee.