Ein Berufungsgericht in Belgien hat seine Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren bekannt gegeben, das vom türkischen Staat und der belgischen Staatsanwaltschaft angestrengt worden war. Die Entscheidung des Berufungsgericht fiel am 14. September in einem Verfahren gegen 36 kurdische Politiker und einen kurdischen Fernsehsender. Ein belgischer Staatsanwalt hatte ein Verfahren gegen einige bekannte kurdische Politiker eingeleitet, weil sie Führungspositionen in einer „terroristischen Organisation“ inne gehabt hätten. Der Staatsanwalt bezeichnete die PKK als „terroristische Organisation“. Doch das Gericht entschied, dass es in der Türkei einen bewaffneten Konflikt gebe, in dem die PKK eine Kriegspartei sei und deshalb nicht als terroristische Organisation bezeichnet werden könne.
PKK keine Terror-Organisation
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